Planfeststellungsbeschluss

 

Planfeststellungsbeschluss über die Renaturierung der Schunter in den Gemarkungen Querum, Dibbesdorf, Hondelage und Wendhausen

Aufgrund des Antrages der Unteren Naturschutzbehörde vom 14. Mai 2007, geändert mit Antrag vom 15. Februar 2008 (vervollständigt mit Schreiben vom 5. März 2008 – eingegangen am 11. März 2008) sowie mit Antrag vom 30. Juli 2008 wird für die Renaturierung der Schunter in den Gemarkungen Querum, Dibbesdorf, Hondelage und Wendhausen der Planfeststellungsbeschluss zur Umsetzung der beantragten Maßnahmen in der Form der in den Anlagen einschließlich der Grüneinträge beigefügten Unterlagen auf den im Beschluss aufgeführten Flurstücken erteilt. Bei der Umsetzung der Planfeststellung sind die genannten Nebenbestimmungen einzuhalten und die aufgeführten Hinweise zu berücksichtigen.

Die Grüneinträge sind aus technischen Gründen in den einzelnen Karten nicht erkennbar. Um die Grüneinträge nachvollziehbar zu gestalten, wurde unter dem Punkt "Beschlusstext mit Anhängen" eine Liste der vorgenommenen Grüneinträge beigefügt.

 

Beschlussunterlagen:

Erläuterungen und Hinweise