Plangenehmigung

Aufgrund des Antrags der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, vom 3. November 2008 wird die wasserrechtliche Plangenehmigung zum Ausbau eines Gewässers in der Form der in den Anlagen einschließlich der Grüneinträge beigefügten Unterlagen unter Einhaltung der genannten Nebenbestimmungen und Berücksichtigung der aufgeführten Hinweise auf den in der Plangenehmigung genannten Flurstücke erteilt.

Die Grüneinträge sind aus technischen Gründen in den einzelnen Unterlagen nicht erkennbar. Um die Grüneinträge nachvollziehbar zu gestalten, wurde unter dem Punkt "Beschlusstext" eine Liste der vorgenommenen Grüneinträge beigefügt.

Plangenehmigung

Anlagen zur Plangenehmigung

Erläuterungen und Hinweise