Plangenehmigung vom 15. Juni 2010

Aufgrund des Antrags der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH vom 08. Januar 2010 wurde die wasserrechtliche Plangenehmigung zum Bau eines Regenrückhaltebeckens und eines Entwässerungsgrabens in der Form der in den Anlagen beigefügten Unterlagen unter Einhaltung der genannten Auflagen und Berücksichtigung der aufgeführten Hinweise auf den in der Plangenehmigung genannten Flurstücke erteilt.

Erläuterungen und Hinweise