Kompostierbare Plastiktüten, Kaffeekapseln und anderes Bioplastik...

Begründung des Verbots von kompostierbaren Kunststoffen in der Biotonne

Warum die extra für die Entsorgung in der Biotonne zertifizieren und von der Bioabfallverordnung [unter Vorbehalt!] zugelassenen kompostierbaren Biokunststofftüten in Braunschweig in der Biotonne verboten sind:

Es gibt unzählige Arten von Bioplastik und biologisch abbaubaren/kompostierbaren Kunststoffbeuteln.

Die "beste" aktuell verfügbare Zertifizierung wird auch "Zertifizierung nach der Bioabfallverordnung" genannt und stellt den Keimling in Kombination mit DINplus dar. Und auch diese Zertifizierung ist nicht ausreichend, denn sie besagt, dass der Kunststoff unter Einwirkung von Sauerstoff, Feuchtigkeit und mind. 60° C Wärme nach 6 Wochen noch zu 90% in kleinen Teilen von weniger als 2 mm Kantenlänge vorliegen darf. Die Größe der verbleibenden 10 % des Ausgangsprodukts ist gar nicht geregelt.

Die konkreten Probleme hiermit in Braunschweig (und in allen anderen Kommunen in Norddeutschland):

  • Wenn restliche Teilchen im Kompost noch zu erkennen sind, werden sie bei der Zertifizierung des Kompostguts als Fremdstoffe gewertet. Entsprechend gefährden sie die Zertifizierung als Gütekompost und damit die Möglichkeit, den Kompost in der Landwirtschaft zu nutzen.

  • Es ist nicht festgelegt wie sich die verbleibenden 90% plus 10 % in der Natur, d. h. im Boden, auf dem Boden oder im Gewässer, zersetzen, da dort die o.g. Zertifizierungsvoraussetzungen aus hoher Temperatur, Sauerstoff und Feuchtigkeit nirgends gleichzeitig vorliegen. So kann es sein, dass die Bioplastiktütenreste über den Nahrungskreislauf als Mikroplastikanteil eines Fisches oder Gemüses oder Fleischstücks auf den heimischen Teller gelangen. Und dies würde die Braunschweiger Region betreffen, weil unser Kompost hier in der Region genutzt wird.

  • Unsere Braunschweiger Behandlungsanlage ist eine Biovergärungsanlage. Sie hat den enormen Vorteil gegenüber einer einfachen Kompostierungsanlage, dass dabei die bei der Kompostierung entstehenden Klimagase (Methan und CO2*) aufgefangen, verwertet (es wird daraus Strom und Wärme erzeugt) und dabei umgewandelt werden. Damit dieser Prozess funktioniert, muss er anaerob, d.h. unter Sauerstoffabschluss durchgeführt werden. Damit fehlt aber ein Faktor, der bei der Zertifizierung für die Kompostierbarkeit von Bioplastik für 6 Wochen vorliegen muss: Die Zufuhr von Sauerstoff! Die so gewonnene Wärme nutzen wir übrigens u. a., um die Temperaturen bei der Biovergärung zu erreichen. 

  • Nach der Biovergärung ruhen die "Gärreste", also der Kompost, noch für 2-3 Wochen. In dieser Zeit kommt auch Sauerstoff an das Substrat, aber nicht für die für die Zertifizierung geprüften 6 Wochen und nicht bei 60° C.

Die Zertifizierung gibt nur die Mindestvorgaben. Es könnte also sein, dass einzelne Bioplastikbeutel die Vorgaben übererfüllen. Aber diese Beutel sehen dann exakt so aus, wie alle anderen Beutel mit derselben Zertifizierung. Wie also könnten wir sie im Prozess unterscheiden? Das ist absolut unmöglich, weil ihr gleiches Aussehen im Anhang der BioabfallV genau vorgegeben ist. Würden wir sie aber alle im Bioabfall belassen, hätten wir die oben genannten Probleme.

Somit müssen alle Bioplastikbeutel aus dem Bioabfall raus. Das gewährleisten wir nun, indem Biotonnen mit jeglichen Plastikanteilen (auch die mit den "besten" kompostierbaren Plastiktüten) nicht mehr geleert werden. Natürlich bemühen wir uns auch um eine Nachsortierung, aber die kann nicht alles heilen.

Am Rande erwähnt: Die o. g. Zertifizierung verlangt nur einen Anteil von 50%, der aus nachwachsenden Rohstoffen besteht. 5 % der Bestandteile sind sogar gar nicht reguliert. Letztlich kann man derzeit kein Plastik aus reinen organischen Anteilen herstellen. Es benötigt immer auch sog. Additive.

Kompostierbare Kunststoffe gehören keinesfalls in die Biotonne, auch nicht diese Beutel!
Trickreich formuliert: "Entsorgung mit den kompostierbaren Haushaltsabfällen über die Biotonne, WENN BEHÖRDLICH ZUGELASSEN." Und nein, sie sind NICHT in der Biotonne zugelassen. In keiner Kommune in ganz Norddeutschland. Und bundesweit in fast keiner Kommune.
Es klingt wirklich zu schön, denn das Wesentliche steht erst im letzten Halbsatz: Der Beutel darf in die Biotonne, "WENN DIES IN IHRER KOMMUNE, IHREM ZWECKVERBAND USW. (ÖFFENTLICH RECHTLICHER ENTSORGUNGSTRÄGER) ZULÄSSIG IST." - "Falls dies zulässig ist", wäre besser formuliert, denn NEIN, sie im ganzen Norden (von Schleswig-Holstein über Niedersachen, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin NICHT in der Biotonne zulässig, denn KEIN EINZIGER öffentl.-rechtlichen Entsorgungsträger dieser Bundesländer erlaubt sie im Bioabfall. Wir würden es gerne erlauben, wenn die Beutel denn alle funktionieren würden. Weil dies aber nicht der Fall ist, sind sie durchweg alle überall in der Biotonne verboten.

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