Briefwahl

Wahlberechtigte, die ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. In Braunschweig gibt es über 80 Briefwahlbezirke (siehe auch Wahlbezirke), in denen die Stimmen der Briefwählerinnen und Briefwähler ausgezählt werden.

Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie rechtzeitig schriftlich oder persönlich im Wahlamt anfordern. Rechtzeitig vor einer Wahl finden Sie einen Online-Antrag im Formularservice des Wahlamtes. Auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag aufgedruckt. 

Ungefähr einen Monat vor einer Wahl öffnet die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3. Hier können Sie die Briefwahlunterlagen direkt persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Sie können auch gleich dort Ihre Stimme bzw. Stimmen abgeben. Der genaue Termin der Öffnung sowie die Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben und stehen auch auf der Wahlbenachrichtigung.

Briefwählerinnen und Briefwähler sollten beachten, dass verlorene Wahlscheine nicht ersetzt werden. Außerdem sollten sie bei Beantragung und Rücksendung per Post bedenken, dass dies jeweils ein paar Tage dauern kann. Die Wahlbriefe müssen am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Wahlleitung eingegangen sein, sonst werden die Stimmen nicht gezählt. Die Risiken einer Briefwahl liegen damit zum großen Teil bei den Wählerinnen und Wählern.

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