Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten eine Wahlbenachrichtigung (als Karte oder Brief) mit der Angabe des jeweiligen Wahllokals. Auf der Benachrichtigung sind ebenfalls der Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer eingetragen.

Die Wahlbenachrichtigung soll am Wahlsonntag mitgenommen und auf Verlangen im Wahllokal abgegeben werden. Sie können sie auch für die Beantragung von Briefwahlunterlagen verwenden, falls Sie am Wahlsonntag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können.

Wenn Sie bis zum Stichtag keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie Ihre Eintragung im Wählerverzeichnis überprüfen, am besten über die Wahl-Hotline 0531 470-4114.

Wie eine Wahlbenachrichtigung aussieht und was sie enthalten muss, können Sie sich in diesem Film (Link)MP4-Datei4,75 MB näher ansehen.

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