Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)
Kommunalwahl
Zu den Kommunalwahlen in Braunschweig ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- seit mindestens 3 Monaten in Braunschweig bzw. im Stadtbezirk wohnt und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wer innerhalb von 3 Monaten vor der Wahl in Braunschweig in einen anderen Stadtbezirk umzieht, verliert seine Wahlberechtigung für die Stadtbezirksratswahl, bleibt aber wahlberechtigt für die Wahl des Rates der Stadt und für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters.
Landtagswahl
Wahlberechtigt zur Landtagswahl in Niedersachsen sind alle Deutschen, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen ihren wahlrechtlichen Wohnsitz haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bundestagswahl
Wahlberechtigt zu den Bundestagswahlen sind alle Deutschen, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Deutsche, die im Ausland wohnen (siehe: Auslandsdeutsche).
Europawahl
Wahlberechtigt zur Wahl der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments (Europawahl) sind alle Deutschen, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben (erstmals abgesenkt von 18 auf 16 zur Europawahl 2024),
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Deutsche, die im Ausland wohnen (siehe: Auslandsdeutsche) und Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger). Auslandsdeutsche sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssen sich per Antrag in ein deutsches Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Vergleiche auch: Wählbarkeit