Rechtsgrundlagen

Die grundsätzlichen Regelungen zu politischen Wahlen sind im Grundgesetz (Art 38 ff. GG), in der Niedersächsischen Verfassung (Art. 8 ff. NV) und dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (§ 47 NKomVG) getroffen.

Unter anderem sind dort die Wahlrechtsgrundsätze genannt und die Wahlperiode festgelegt. Außerdem ist dort bestimmt, dass ein Gesetz jeweils das Nähere regelt.

Dementsprechend bestimmen die jeweiligen Wahlgesetze und Wahlordnungen Einzelheiten zum Wahlsystem, den Wahlorganen, Wahlrechts- und Wählbarkeitsvoraussetzungen, der Wahlorganisation sowie der Feststellung des Wahlergebnisses und der Verteilung der Sitze.

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