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Informationen für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland zur Europawahl am 9. Juni 2024

EU-Flagge© Argus - Fotolia.com

Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (Auslandsdeutsche), werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Auslandsdeutsche an der Europawahl in Deutschland teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 

Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, z. B. während eines Urlaubs, und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können Ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Deutsche mit Wohnsitz in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können entweder

  • auf Antrag in der Bundesrepublik Deutschland wählen, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in einem Land der Europäischen Union wohnen

oder

  • in dem Mitgliedstaat, in dem sie wohnen, an der Europawahl teilnehmen. 

Deutsche mit Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union können wählen, wenn sie

  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder

  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!

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