Informationen für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland zur Europawahl am 9. Juni 2024
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (Auslandsdeutsche), werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Auslandsdeutsche an der Europawahl in Deutschland teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, z. B. während eines Urlaubs, und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können Ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Deutsche mit Wohnsitz in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können entweder
- auf Antrag in der Bundesrepublik Deutschland wählen, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in einem Land der Europäischen Union wohnen
oder
- in dem Mitgliedstaat, in dem sie wohnen, an der Europawahl teilnehmen.
Deutsche mit Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union können wählen, wenn sie
- nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!
Wenn Sie vor Ihrem Fortzug ins Ausland zuletzt in Braunschweig gemeldet waren, tragen Sie als Adresse der Gemeindebehörde bitte ein:
Stadt Braunschweig - Wahlamt
Reichsstraße 3
38100 Braunschweig
Der Antrag muss dem Wahlamt im Original bis spätestens 19. Mai 2024 vorliegen.
Sie finden den Antrag und weitere Informationen auf den Seiten der Bundeswahlleiterin
Informationen für deutsche Staatsangehörige, die nach dem 28. April 2024 aus dem Ausland nach Braunschweig zurückziehen
Auch wenn Sie aus dem Ausland nach Braunschweig zurückziehen oder zurückgezogen sind und in Braunschweig wählen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Diesen Antrag erhalten Sie bei Anmeldung direkt im Bürgeramt.
Hinweis: Die unten genannten Termine beziehen sich immer auf den Tag, an dem Sie Ihre Ummeldung tatsächlich bei der Meldebehörde durchführen.
1. Zuzug nach Braunschweig vom 29. April bis 19. Mai 2024
Sie müssen den Antrag bis spätestens 19. Mai 2024 beim Wahlamt, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig einreichen. Nach Ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis können Sie per Briefwahl oder am Wahlsonntag in Ihrem Wahllokal wählen.
Wenn Sie bereits vor Ihrer Rückkehr nach Deutschland vom Ausland aus einen Antrag für im Ausland lebende Deutsche gestellt haben, müssen Sie Ihr Wahlrecht in der Gemeinde ausüben, in der Sie aufgrund Ihrer Antragstellung in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind.
2. Zuzug nach Braunschweig nach dem 19. Mai 2024
Sofern Sie sich erst ab dem 20. Mai 2024 anmelden, ist kein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis mehr möglich. In diesem Fall hätten Sie bereits vor Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland vor dem 20. Mai 2024 bei der Gemeindebehörde des letzten Wohnsitzes die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen müssen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Wahlrecht haben, sprechen Sie uns bitte an.
Zu diesem Thema
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Wahlamt
Anschrift
Reichsstraße
3
38100
Braunschweig
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0531 4704114
E-Mail-Adresse:
wahlen@braunschweig.de