Wie oder wo kann ich selbst wählen?

Wenn Sie in Ihrem eigenen Wahlbezirk eingesetzt sind, können Sie auch als Mitglied des Wahlvorstandes natürlich dort Ihre Stimme abgeben. Ansonsten erlauben es die Pausen bei Ihrer Tätigkeit in den meisten Fällen auch, das eigene Wahllokal aufzusuchen.

Sollte das nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, im Vorfeld  Briefwahlunterlagen zu beantragen und per Briefwahl abzustimmen 

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