Wer kann helfen?

Alle Personen, die für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sind. Allerdings darf jede Person bei einer Wahl nur ein Wahlehrenamt ausüben. Also dürfen Mitglieder des Wahlausschusses sowie deren Vertretungen nicht auch Mitglied eines Wahlvorstandes sein. Personen, die selbst bei der jeweiligen Wahl antreten sowie die Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen dürfen kein Wahlehrenamt übernehmen.

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