Gemeinschaftseinrichtungen

Die Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt auf Grundlage von § 33 bis 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

  • Einrichtungen gemäß § 33 IfSG:
    z. B. Kindertagesstätten, Schulen, Horte, Ferienlager oder Heime für Kinder und Jugendliche.
  • Einrichtungen gemäß § 35 IfSG:
    z.B. Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen 
  • Einrichtungen gemäß § 36 IfSG (Bestimmte Einrichtungen und Gewerbe):
    Einrichtungen, bei denen durch die Art der Unterbringung oder Tätigkeit ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht z.B. Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Justizvollzugsanstalten.

Durch Beratung und Kontrolle unterstützt das Gesundheitsamt die Einrichtungen dabei, gesetzliche Anforderungen umzusetzen und ein hohes Maß an Gesundheitsschutz für alle Betreuten und Beschäftigten sicherzustellen. Unser Ziel ist es, Hygienemängel frühzeitig zu erkennen und Infektionsrisiken wirksam zu minimieren.

Wir kontrollieren in regelmäßigen Abständen, aber auch bei eingehenden Beschwerden oder im Fall von Meldungen von Infektionskrankheiten in z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Alten- & Pflegeheime und ähnlichen Einrichtungen und überprüfen die Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienestandards: 

  • Regelmäßige Vor-Ort-Prüfungen der Einrichtungen: 
    dabei werden Hygienepläne, Dokumentationen, die Umsetzung von Desinfektionsmaßnahmen sowie Schulungen des Personals überprüft
  • Überwachung von Meldepflichten für Einrichtungsleitungen (§§ 34 bis 36 IfSG)
    Die Einrichtungsleitung muss das Gesundheitsamt unverzüglich bei Erkrankung oder Verdacht auf meldepflichtige Krankheiten (z. B. Masern, Windpocken, Keuchhusten), Häufungen von Erkrankungen (Ausbruchsverdacht) oder Befall mit z.B. Kopfläusen oder Krätze informieren.
  • Intervention bei Ausbrüchen:
    Bei Infektionsausbrüchen übernimmt das Gesundheitsamt eine steuernde Funktion. Es ordnet Maßnahmen wie Isolierungen, Aufnahmestopps oder Teststrategien an, um vulnerable Gruppen zu schützen.

Beratung:
Kostenfreie Beratung der Einrichtungen und deren Leitungen zu allgemeinen Hygienevorschriften, baulichen Voraussetzungen und Infektionsprävention.

Gesundheitsamt

Infektions- und Gesundheitsschutz

Kontakt

Tel.: 0531 4707257
Fax: 0531 4707040

Einrichtungen für Kinder, Obdachlose & Asyl

Herr Göbel

Kontakt

Tel.: 0531 4707086
Tel.: 0531 4707257 (Infektionsschutz)

Alten- & Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflege

Herr Akpinar

Kontakt

Tel.: 0531 4707227
Tel.: 0531 4707257 (INfektionsschutz)

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