Fazit zu Pastor Althaus

Bei der Beschäftigung mit dem Material über Pastor Althaus gewinnt man den Eindruck, mit einem recht tragischen Leben konfrontiert zu werden. Einerseits war Althaus ein passionierter Streiter für eine offen ausgetragene Vergangenheitsaufarbeitung, der sich dabei auf ein klares, zutiefst christlich geprägtes Weltbild stützte und seinem Gewissen gehorchte. Andererseits hatte er aber ein schwierigen, sehr impulsiven Charakter, häufig fehlte ihm die Fähigkeit, seine persönlichen Überzeugungen mit gesellschaftlichen Maßstäben in Übereinstimmung zu bringen.

In der Braunschweigischen Evangelisch-lutherischen Landeskirche war der Kirchenkampf wegen des gemäßigten DC-Kirchenregiments unter Landesbischof Johnsen relativ ruhig verlaufen. Johnsen hatte versucht, eine gruppenfreie lutherische Kirche zu bilden. Entsprechend der Einstellung eines großen Teils der Mitglieder der Landeskirche gab es keine prinzipielle Ablehnung des nationalsozialistischen Staats. Gegensätze entstanden lediglich zu den radikalen Teilen von dessen kirchlichem Ableger, den Deutschen Christen. Das Vorgehen gegen den Pastor von Timmerlah, Georg Althaus, im Jahr 1936 macht deutlich, daß die Spitze der Landeskirche gewillt war, einzelne Geistliche zu „opfern“, um das Verhältnis zum Staat sowie zwischen den innerkirchlichen Gruppen nicht weiter zu belasten.

Nach Kriegsende kam es zu keinen tiefgreifenden personellen Änderungen. Zwar mußte man umständehalber einen neuen Bischof wählen, entscheidende Posten in Kirchenregierung und Landeskirchenamt wurden jedoch weiterhin von den bisherigen und zum Teil erheblich belasteten Amtsinhabern besetzt. Dies geschah insgesamt mit Billigung der Mehrheit der Mitglieder der Landeskirche, die in den ersten Kirchenwahlen nach dem Zusammenbruch für konservative Gruppen stimmte und sich so gegen Veränderungen aussprach. Dies entsprach auch weitgehend der innerhalb der EKD dominierenden Tendenz. Dies konnte für Althaus aber kein akzeptables Verhalten darstellen.

Sein ständiges Bemühen um eine Auseinandersetzung von kirchlicher Seite mit dem eigenen schuldhaften Verhalten vor 1945 wurde im Allgemeinen als unverständlich und störend, ja geradezu als manisch aufgefaßt. Trotz massiver und begründeter Kritik an einzelnen Persönlichkeiten erreichte Althaus nicht deren Entlassung oder Rücktritt. Auch wenn Landesbischof Erdmann intern immer wieder vorsichtig Verständnis für sein Grundanliegen geäußert hat, hat er sich im Kreis der altgedienten Mitglieder der Kirchenregierung nicht durchgesetzt. Statt dessen wurde Althaus selber schließlich 1963 zwangsweise in den Ruhestand versetzt.

Das weitgehende Fehlen eines personellen Neuanfangs in der Landeskirche spricht dafür, daß es in der Grundeinstellung der Kirche zur NS-Zeit keinen bedeutsamen Wandel gegeben hat. Die erste und lange Zeit auch einzige Äußerung zur Schuldfrage von Pfingsten 1946 ist weniger ein Schuldbekenntnis als ein Beitrag zum Mythos von der Kirche im Widerstand1. Damit stand es weitgehend in einer Linie mit dem Stuttgarter Schuldbekenntnis.

In dieser Frage erreichte Althaus nach langen Jahren des Drängens zumindest einen Teilerfolg, indem er die Kirchenleitung dazu nötigte, sich erstmals offiziell vorsichtig von der Politik der Landeskirche vor 1945 zu distanzieren.

Es mag übertrieben sein, von einer Restauration in der Landeskirche zu sprechen, denn schließlich war die Linie von Landesbischof Erdmann ab 1946 doch eine andere als die seiner Vorgänger. Angesichts des geschilderten Falles des Pastors Georg Althaus und unter Betrachtung der Personalpolitik und der festgestellten Einstellungskontinuitäten, die eine Aufarbeitung der jüngsten landeskirchlichen Geschichte fast völlig verhinderten, ist es jedoch noch weniger angebracht, einen Neuanfang zu unterstellen. Althaus blieb lange Zeit nahezu der einzige innerhalb der Braunschweiger Landeskirche, der entschieden für einen umfassenden Neuanfang kämpfte. Erst die folgende Generation sollte unbefangener an dieses Thema herangehen. Insofern läßt sich eine resignierende Äußerung, die Althaus im gleichen Zusammenhang über Mitglieder seiner Gemeinde gemacht hat, auf die Landeskirche übertragen: „Ein niedersächsischer Bauer entschließt sich nicht leicht einzugestehen: „Ich habe Schuld auf mich geladen.“ Vielleicht kommt das Schuldgeständnis aus dem Munde des Sohnes oder des Enkels.2

Fußnoten

1 Zu diesem Mythos allgemein vgl. Scheerer, Evangelische Kirche und Politik..., S. 67-72, Greschat, Zwischen Aufbruch und Beharren..., S. 104, 110f. sowie den interessanten Briefwechsel von Pastor Kuessner mit seinem Sohn in Kuessner, Kirche und Nationalsozialismus..., S. 71-92. Auch für ein Übersichtswerk zu unkritisch ist Krumwiede, H.-W.: Kirchengeschichte Niedersachsens 2: 19. Jahrhundert – 1948. Göttingen 1996, S. 68f.

2 Althaus am 8.10.1956 (LABS Akten „Fall Althaus“ 1).

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