1759 - 1766

1759 Hier hören wir von der Klage des Pastors Colditz wegen eines „lieblosen“ Vorgehens der Gemeinde.

An den
Herrn Landkommissar

Ew. Hochedelgeboen zeige ich hierdurch an wie meine Antecessores im Ambte von der Timmerlahischen Gemeinde-Schäferey jederzeit, wann ihnen in der Gemeinde die Riege getroffen, 9 Nächte den Hürdenschlag genossen haben, welches die nunmehrige Frau Vicarius Hurlebuschen in Braunschweig bezeugen kann, welche auch Zeit meines Antriebs bei Bezahlung des Düngers 9 Nächte in Inventaris spezifizieret hat; auch der hiesige Schäfer Stolte auf Verlangen solches bezeugen wird. Wann ich nun wegen des Düngers erst vor zwei Jahren angefangen Schaft zuzulegen, auch dieser-wegen zwey neue Hürden, wie üblich machen lassen, den Schäfer sein gehöriges Lohn gebe, auch dem-selben Schafe ausfüttere und meines Wissens alles tue, was von mir kann gefordert werden.

Die Timmerlahische Gemeinde aber mir schon im vorigen Jahre den Hürdenschlag eine Nacht abgezogen und in dieser Woche mir wiederum eine Nacht früher die Hürde von meinem Lande fahren lassen, welches am vergangenen Sonntage im Kruge von ihr ausgemacht worden, woraus dann klar zu ersehen ist, dass die Timmerlahische Gemeinde auf eine lieblose Art die Aufkünfte hiesiger Pfarre Schwächen, mit dem Schaden ihres Predigers sich ein Vörtelchen stiften, und was das mehrste ist, alle hergebrachte Jura der Pfarre eingenmächtiger Weise kränken will.

So habe solches Ew. Hochedelgeboren als meinem Vorgesetzten weltlicher Obrigkeit klagbahr anzeigen, und deren Hülfe imploiren wollen, dass ich allein hiesige Pfarr-Jura mögen erhalten, sondern auch die Gemeinde wegen ihrer eigenmächtigen That wie billig angesehen werden. Ich getröste mich gehörigen Beystandes und beharre mit vorzüglicher Hochachtung

Ew Hochedelgeboren
Ergebenster Diener
Timmerlah
D. Colditz.
10. März 1759

Diese Beschwerde veranlasste den Landkommissar den Bauermeister Diedrich Reinken und Hans Reinke, den Ackermann, vorzuladen. Beide geben den Tatbestand zu, tragen aber vor, dass die Gemeinde im guten Recht handelte. Früher habe jedem Ackermann 16 und dem Halbspänner 9 Hürdennächte zugestanden. Nach der Landesvermessung sei solche Ordnung dahin geändert, dass dem Ackermann 16 und dem Halbspänner nur 8 Nächte zu kamen. Da die Pfarre den Halbspännerhöfen gleich gerechnet sei, wäre mit dem Abzug der einen Nacht dem Pastor durchaus kein Unrecht geschehen.

Der Landkommissar konnte nicht anders als der Gemeinde recht geben und wies dement-sprechend die Beschwerde, dass die Bauern sich „ein Vörtelchen“ hätten stiften wollen, glatt zurück.

1768 Ein Schreiben des Pastors Colditz befasst sich damit, dass wie verschiedenen orts geschehen auch in Timmerlah das Pfarrwitwenhaus an den Meistbietenden verpachtet werden soll. Dabey wird der Befürchtung Ausdruck gegeben, dass dann die Häuslinge durch zu hohe Mieten zu Diebereien verleitet werden, wozu die Gelegenheit gross, weil mit dem Pfarrwitwenhause die Pfarr-scheune eng verbunden und vielwärts offen ist. Die Häuslinge geben seit 1763 schon 10 Thl, früher 8 Thl.

1766 Februar.

Schon im Vorjahre haben die Sonnenberger den Pastor statt mit gutem Brennholz mit Söhlweiden beliefert. In diesem Jahre wird das Eichenholz gehauen, was alle 13 Jahre geschieht und kommt bei seinem hohen Alter das nächste Hauen für ihn nicht mehr in betracht. Er lässt den Sonnen-bergern seine Wünsche zugehen. Wie sie sich dazu stellen, zeigt die Bemerkung „Gestern lassen sie mir sagen, dass ich nichts kriegte!“ einige Zeilen weiter heisst es, ........ ich will meinen Beichtkindern nicht neues aufbürden, verlange aber auch, dass sie mir nichts abzwacken“ auch müsse er „für seinen Nach-folger streiten“. Er wünscht sofortige Anweisung der Gemeinde durch den Landkommissar.

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