Autowracks

Ein Personenkraftwagen ist dann als Autowrack anzusehen, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit bzw. nicht mehr fahrberechtigt ist und sich mit vernünftigem wirtschaftlichen Aufwand auch nicht mehr herrichten lässt. Autowracks bzw. Fahrzeuge, die für den Verkehr nicht mehr zugelassen sind, dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden.

Die Abfallbehörde der Stadt Braunschweig veranlasst und überwacht die Beseitigung verbotswidrig lagernder Autowracks. Autowracks im Gebiet der Stadt Braunschweig sollten Sie der Abfallbehörde melden. Ihre Meldungen werden natürlich vertraulich behandelt.

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