Baumaschinen

Zum Schutze der Nachbarschaft sollten auf Baustellen nur besonders fortschrittliche lärmarme Bauverfahren mit geräuscharmen Baumaschinen eingesetzt werden. In den letzten Jahren sind im Bereich der Europäischen Gemeinschaft für eine Reihe von Baumaschinen Grenzwerte festgelegt worden, die bei Einfuhr oder Verkauf eingehalten werden müssen. Zusätzlich ist eine Kennzeichnungspflicht für Baumaschinen eingeführt worden. Näheres regelt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) (Öffnet in einem neuen Tab). Auch die Einsatzzeiten von diversen Baumaschinen werden durch diese Verordnung geregelt, allerdings nur für Baustellen in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie in besonderen Gebieten (z. B. Klinikgebiet).

 

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