Motorsportanlagen

Auf öffentlichen Straßen sind Rennen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich verboten (Straßenverkehrsordnung (Öffnet in einem neuen Tab)). Wenn Motorsport eine Störung der Nachtruhe hervorrufen könnte, muss für die Veranstaltung eine besondere Erlaubnis eingeholt werden. Motorsportanlagen sind genehmigungspflichtig und müssen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchlaufen, sofern auf dieser Anlage an mindestens 5 Tagen im Jahr Motorsport ausgeübt wird.

Bei Beschwerden können Sie sich an die Immissionsschutzbehörde der Stadt Braunschweig wenden.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Stichworte Lärm, Gewerbelärm, Schießlärm und Sportlärm.

 

Erläuterungen und Hinweise