Planfeststellung "Beberbach Ost"

Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig hat für die naturnahe Umgestaltung des Beberbaches von der Stadtgrenze (nordöstlich von Bevenrode) bis zum Durchlass am Bechtsbütteler Weg (nordwestlich von Waggum) in Braunschweig und den Landkreisen Gifhorn und Helmstedt einen Antrag auf Planfeststellung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz gestellt.

Planfeststellung

Auf Grund des Antrags der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig vom 4. April 2013 wurde der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss zur naturnahen Umgestaltung des Beberbaches von der Stadtgrenze (nordöstlich von Bevenrode) bis zum Durchlass am Bechtsbütteler Weg (nordwestlich von Waggum) in Braunschweig und den Landkreisen Gifhorn und Helmstedt mit Auflagen und Hinweisen erteilt.

Bekanntmachung Auslegung „Planfeststellungsbeschluss“

Bekanntmachung über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses „Naturnahe Umgestaltung des Beberbaches von der Stadtgrenze (nordöstlich von Bevenrode) bis zum Durchlass am Bechtsbütteler Weg (nordwestlich von Waggum) in Braunschweig und den Landkreisen Gifhorn und Helmstedt“ in Braunschweig und den Landkreisen Gifhorn und Helmstedt.

Ich habe meiner Unteren Naturschutzbehörde gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushaltsgesetz – (WHG) vom 31. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 2585), in der derzeit geltenden Fassung, die Planfeststellung für die o. g. Umgestaltung erteilt.

Gemäß § 68 WHG in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (Bundesgesetzblatt l Seite 102), in der derzeit geltenden Fassung, wird die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses bekannt gemacht. Der Beschluss wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Planes ausgelegt und kann in der Zeit vom 6. November 2013 bis einschließlich 20. November 2013 bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz, Petritorwall 6, 38118 Braunschweig in der Zeit von Montag bis Donnerstag 7:00 bis 15:00 Uhr und Freitag 7:00 bis 13:00 Uhr im 2. OG Zimmer 24 und

bei dem Landkreis Gifhorn, Kreishaus II, Untere Wasserbehörde, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn in der Zeit von Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr in Zimmer 202 und

bei der Samtgemeinde Papenteich, Hauptstraße 15, 38527 Meine und der Gemeinde Meine, Abbesbütteler Straße 4, 38527 Meine während der Dienstzeiten und

dem Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz Charlotte-v.-Veltheim-Weg 5, 38350 Helmstedt in der Zeit von Montag bis Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr sowie Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr in Zimmer 120 und

der Gemeinde Lehre, Marktstraße 10, 38165 Lehre während der Dienstzeiten

eingesehen werden.

Auf folgendes wird hingewiesen:

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Bekanntmachung Erörterungstermin

Bekanntmachung des Erörterungstermins für das Planfeststellungsverfahren „Naturnahe Umgestaltung des Beberbaches von der Stadtgrenze (nordöstlich von Bevenrode) bis zum Durchlass am Bechtsbütteler Weg (nordwestlich von Waggum) in Braunschweig und den Landkreisen Gifhorn und Helmstedt“.

Gemäß § 70 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushaltsgesetz – vom 31. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 2585), in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (Bundesgesetzblatt l Seite 102), in der derzeit geltenden Fassung, wird der Erörterungstermin bekannt gemacht.

Der Erörterungstermin wird für den 19. Juni 2013 um 9 Uhr in Gemeinschaftshaus Wenden, Veltenhöfer Straße 3, 38110 Braunschweig, anberaumt.

Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben sowie die Behörden und die Trägerin des Vorhabens werden zu dem Termin eingeladen.

Bei Ausbleiben einer/eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne sie/ihn verhandelt werden.

Bekanntmachung Auslegung

Bekanntmachung über die Auslegung des Antrages der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig auf naturnahe Umgestaltung des Beberbaches von der Stadtgrenze (nordöstlich von Bevenrode) bis zum Durchlass am Bechtsbütteler Weg (nordwestlich von Waggum) in Braunschweig und den Landkreisen Gifhorn und Helmstedt.

Die Untere Naturschutzbehörde hat bei mir gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushaltsgesetz – (WHG) vom 31. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 2585), in der derzeit geltenden Fassung, die Planfeststellung für die o. g. Umgestaltung beantragt.

Gemäß § 68 WHG in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (Bundesgesetzblatt l Seite 102), in der derzeit geltenden Fassung, wird die Auslegung des Planes bekannt gemacht. Der Plan mit den dazu eingereichten Unterlagen kann in der Zeit vom

8. April 2013 bis einschließlich 15. Mai 2013

bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz, Petritorwall 6, 38118 Braunschweig in der Zeit von Montag bis Donnerstag 7:00 bis 15:00 Uhr und Freitag 7:00 bis 13:00 Uhr im 2. OG Zimmer 24 und

bei dem Landkreis Gifhorn, Kreishaus II, Untere Wasserbehörde, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn in der Zeit von Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr in Zimmer 202 und

bei der Samtgemeinde Papenteich, Hauptstraße 15, 38527 Meine und

der Gemeinde Meine, Abbesbütteler Straße 4, 38527 Meine während der Dienstzeiten und

dem Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz Charlotte-v.-Veltheim-Weg 5, 38350 Helmstedt in der Zeit von Montag bis Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr sowie Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr in Zimmer 120 und

der Gemeinde Lehre, Marktstraße 10, 38165 Lehre während der Dienstzeiten

eingesehen werden.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zum 30. Mai 2013 bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz, Petritorwall 6, 38118 Braunschweig, dem Landkreis Gifhorn Fachbereich 9 – Umwelt, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, der Samtgemeinde Papenteich, Hauptstraße 15, 38527 Meine, der Gemeinde Meine, Abbesbütteler Straße 4, 38527 Meine, dem Landkreis Helmstedt, Charlotte-v.-Veltheim-Weg 5, 38350 Helmstedt oder der Gemeinde Lehre, Marktstraße 10, 38165 Lehre schriftlich oder zur Niederschrift, gemäß § 73 Absatz 4 VwVfG, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Auf Folgendes wird hingewiesen:

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

a) Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

b) Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter, gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er von ihnen nicht als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein.

Gleichförmige Eingaben, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder dem Erfordernis nach dem vorhergehenden Satz nicht entsprechen, können unberücksichtigt gelassen werden.

Ferner können gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt gelassen werden, als Unterzeichner ihre Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.

c) Fremdsprachigen Einwendungen ist auf eigene Kosten eine deutsche Übersetzung beizufügen.

d) Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Der Termin zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben und der Stellungnahmen der Behörden zu dem Vorhaben wird in einer gesonderten Bekanntmachung anberaumt.

Erläuterungen und Hinweise