Bauen & Wohnen
Sie bauen in Braunschweig? Oder Sie wohnen bereits hier, aber Sie haben Fragen zur Energieversorgung oder zum Abfall? Sie benötigen Informationen zum Wohngeld? Wir haben hier die wichtigsten Informationen für Sie zu diesen Themen zusammengetragen.
Diese Links wurden gefunden:
-
Mit Ausnahme von Hochhäusern oder eines nicht im Anhang zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genannten Teiles einer baulichen Anlage bedarf der Abbruch oder die Beseitigung einer baulicher Anlagen keiner Anzeige. Hochhäuser oder ein nicht im Anhang zur NBauO genannter Teil einer baulichen Anlage sind nach § 60 Abs. 3 NBauO der zuständigen Stelle anzuzeigen. Unabhängig davon ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude seitens des Bauherrn/der Bauherrin zu prüfen, wenn diese aneinandergebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.
-
Um z. B. ein Mehrfamilienhaus in mehrere Eigentumswohnungen umwandeln zu können, benötigen Sie eine so genannte Abgeschlossenheitsbescheinigung.
-
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit der Ausstellung einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
-
Die Anschlussbedingungen (AB) schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Technik der Brandmeldeanlage die Voraussetzung für eine sichere Brandmeldung.
-
In unserer Beratungsstelle (Dienstgebäude Langer Hof 8, 5. OG) beraten wir Sie gerne, bevor Sie z. B. einen Bauantrag stellen oder wenn Sie Fragen zum geltenden Planungs- und Baurecht haben.
-
Eigentümer oder deren Bevollmächtigte können Bauakten zu ihren Immobilien einsehen.
-
Die Baugenehmigung ist die rechtsverbindliche Feststellung der unteren Bauaufsichtsbehörde, dass die eingereichten Bauvorlagen mit dem Baurecht übereinstimmen.
-
Nachbarn, deren Belange eine Baumaßnahme berühren kann, dürfen die Bauvorlagen bei der zuständigen Stelle einsehen.
-
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
-
Rechtsverbindliche schriftliche Auskunft zu Einzelfragen
-
Die Beratungsstelle Planen – Bauen – Umwelt ist eine zentrale Anlaufstelle, in der Sie ohne Terminvereinbarung (ausgenommen bei der Bauberatung) ein breit gefächertes Dienstleistungsspektrum in Anspruch nehmen können.
-
Im Braunschweiger Schulportal finden Sie eine Übersicht aller Schulen in Braunschweig und weitere Informationen zum niedersächsischen Schulwesen und zu den einzelnen Schulformen.
-
Vorgehensweise zur Beantragung eines Anschlusses an das Wassernetz in Braunschweig
-
Online-Service der BS|ENERGY
-
Einsatzvorbereitung
-
Die Stadt Braunschweig bietet kostenfreie Information und Beratung rund um die Themen Energiesparen, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien an.
-
Durch Frost entstehen teils erhebliche Schäden an Gebäuden und Leitungen. Was können Sie tun, wenn eine Leitung eingefroren oder geplatzt ist? Tipps und Hinweise wie Sie sich verhalten können.
-
Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich und kann im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens angezeigt werden.
-
* Inbetriebnahme Anzeige Niederfrequenzanlage * schriftliche Anzeige notwendig * mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage anzuzeigen
-
Auskünfte zur Anwendung des Mietspiegels
-
Die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ist verfahrensfrei, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt.
-
Die Wohnung mancher älterer Menschen ist für ihre Anforderungen und Bedürfnisse nicht mehr geeignet. Sie ist z. B. zu groß oder die Treppe wird zum Hindernis. Nun kann man entweder in der Wohnung/in dem Haus Umbaumaßnahmen vornehmen oder zieht in eine sogenannte seniorengerechte Wohnung um.
-
Informationen zur Prüfung von Standsicherheitsnachweisen bzw. des Tragwerks eines Gebäudes im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.
-
Bestimmte bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen dürfen ohne Baugenehmigung und ohne Mitteilung als verfahrensfreie Baumaßnahmen errichtet, in bauliche Anlagen eingefügt oder geändert werden. Diese Baumaßnahmen werden im Anhang zu § 60 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) aufgezählt. Weitere verfahrensfreie Baumaßnahmen sind auch in § 60 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) geregelt.
-
Neben dem abwehrenden Brandschutz ist die Feuerwehr auch für den Vorbeugenden Brandschutz zuständig. Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern, beziehungsweise einschränken werden durch den Vorbeugenden Brandschutz abgedeckt.
-
Wohnungsmarkt, Wohnungangebote, Informationen der Nibelungen Wohnbau GmbH sowie der ALBA Braunschweig GmbH, Informationen über Energie, Abfall, Unser sauberes Braunschweig
-
Förderung des Mietwohnungsbaus, Förderung beim Bau bzw. beim Erwerb von Wohnraum zur Eigennutzung
-
Sie suchen eine Wohnung in Braunschweig? Diese Liste der Wohnungsunternehmen in Braunschweig ist Ihnen möglicherweise eine Hilfe dabei.