Bauen & Wohnen
Sie bauen in Braunschweig? Oder Sie wohnen bereits hier, aber Sie haben Fragen zur Energieversorgung oder zum Abfall? Sie benötigen Informationen zum Wohngeld? Wir haben hier die wichtigsten Informationen für Sie zu diesen Themen zusammengetragen.
Diese Links wurden gefunden:
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Der Abbruch eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist genehmigungsfrei, bedarf aber einer Anzeige, sofern es sich um ein Hochhaus oder einen nicht im Anhang zur NBauO genannten Teil einer baulichen Anlage handelt.
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Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um Wohnungs- und Teileigentum bilden zu können.
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In begründeten Fällen kann von baurechtlichen Vorschriften abgewichen werden (§ 66 NBauO).
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Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit der Ausstellung einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
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Die Anschlussbedingungen (AB) schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Technik der Brandmeldeanlage die Voraussetzung für eine sichere Brandmeldung.
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In unserer Beratungsstelle (Dienstgebäude Langer Hof 8, 5. OG) beraten wir Sie gerne, bevor Sie z. B. einen Bauantrag stellen oder wenn Sie Fragen zum geltenden Planungs- und Baurecht haben.
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Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen bedürfen nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde – Baugenehmigung.
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Unter bestimmten Voraussetzung können Bauvorhaben ohne eine Baugenehmigung errichtet werden (§ 62 NBauO).
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Für die Anzeige über den Beginn bestimmter Arbeiten gemäß § 76 Abs. 1 NBauO stellen wir Ihnen ein ausfüllbares Online-Formular zur Verfügung.
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* Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn * Nachbarn, deren Belange eine Baumaßnahme berühren kann, dürfen die Bauvorlagen bei der zuständigen Stelle einsehen. * Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
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Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstücks ermöglicht. Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis eingetragen.
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Die Bauvoranfrage dient der rechtssicheren Vorabklärung von Fragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wären und die selbstständig beurteilt werden können.
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Die Beratungsstelle Planen – Bauen – Umwelt ist eine zentrale Anlaufstelle, in der Sie ohne Terminvereinbarung (ausgenommen bei der Bauberatung) ein breit gefächertes Dienstleistungsspektrum in Anspruch nehmen können.
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Im Braunschweiger Schulportal finden Sie eine Übersicht aller Schulen in Braunschweig und weitere Informationen zum niedersächsischen Schulwesen und zu den einzelnen Schulformen.
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Vorgehensweise zur Beantragung eines Anschlusses an das Wassernetz in Braunschweig
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Online-Service der BS|ENERGY
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Die Stadt Braunschweig bietet kostenfreie Information und Beratung rund um die Themen Energiesparen, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien an.
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Durch Frost entstehen teils erhebliche Schäden an Gebäuden und Leitungen. Was können Sie tun, wenn eine Leitung eingefroren oder geplatzt ist? Tipps und Hinweise wie Sie sich verhalten können.
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* Inbetriebnahme Anzeige Niederfrequenzanlage * schriftliche Anzeige notwendig * mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage anzuzeigen
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Auskünfte zur Anwendung des Mietspiegels
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Die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ist verfahrensfrei, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt.
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Die Planende Gefahrenabwehr umfasst den Vorbeugenden Brandschutz, die Einsatzvorbereitung sowie den Bevölkerungsschutz.
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Die Wohnung mancher älterer Menschen ist für ihre Anforderungen und Bedürfnisse nicht mehr geeignet. Sie ist z. B. zu groß oder die Treppe wird zum Hindernis. Nun kann man entweder in der Wohnung/in dem Haus Umbaumaßnahmen vornehmen oder zieht in eine sogenannte seniorengerechte Wohnung um.
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Informationen zur Prüfung von Standsicherheitsnachweisen bzw. des Tragwerks eines Gebäudes im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.
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Bestimmte bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen dürfen ohne Baugenehmigung und ohne Mitteilung als verfahrensfreie Baumaßnahmen errichtet, in bauliche Anlagen eingefügt oder geändert werden. Diese Baumaßnahmen werden im Anhang zu § 60 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) aufgezählt. Weitere verfahrensfreie Baumaßnahmen sind auch in § 60 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) geregelt.
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Wohnungsmarkt, Wohnungangebote, Informationen der Nibelungen Wohnbau GmbH sowie der ALBA Braunschweig GmbH, Informationen über Energie, Abfall, Unser sauberes Braunschweig
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Förderung des Mietwohnungsbaus, Förderung beim Bau bzw. beim Erwerb von Wohnraum zur Eigennutzung
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Sie suchen eine Wohnung in Braunschweig? Diese Liste der Wohnungsunternehmen in Braunschweig ist Ihnen möglicherweise eine Hilfe dabei.