Soziales Entschädigungsrecht

Voraussetzung für Leistungen nach dem SGB XIV -Soziale Entschädigung- ist ein schädigendes Ereignis (z.B. Raubüberfall), das zu einem gesundheitlichen Schaden (z.B. Beinbruch) führt, oder gesundheitliche (z. B. Gehbehinderung) und/oder wirtschaftliche (z.B. Einkommenseinbuße) Folgen verursacht.

Zu den Leistungen gehören:

-Schnelle Hilfen

-Krankenbehandlung

-Leistungen zur Teilhabe

-Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

-Besondere Leistungen im Einzelfall

-Leistungen bei Gewalttaten im Ausland

Entschädigungstatbestände sind Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und Auswirkungen von  Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe.

Stadt Braunschweig

Abteilung Soziale Sicherung, Behindertenhilfe, Rechtsangelegenheit

Adresse

Naumburgstraße 25
Stelle Besondere Einzelfallhilfen
38124 Braunschweig

Postanschrift

Stadt Braunschweig
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Postfach 33 09
38023 Braunschweig

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Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 09:00 - 12:30 Uhr für Erstantragsteller, sonst nach Terminvergabe

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