Grundsicherung
Die Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) soll den Leistungsberechtigten eine Lebensführung ermöglichen, die „der Würde des Menschen entspricht“ (§ 1 Satz 1 SGB XII).
Anspruch auf Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung von der Stadt haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die die Altersgrenze gem. § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Die Grundsicherungsleistung ist in jedem Fall vom Einkommen und vom Vermögen der nachfragenden Person und ihres nicht getrenntlebenden Ehegatten oder eheähnlichen Partners sowie Lebenspartners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, abhängig.
Die Grundsicherung muss beantragt werden. Zuständig für die Bewilligung ist die Stadt, in der die Leistungsberechtigten wohnen.
Stadt Braunschweig
Adresse
Naumburgstraße
25
Stelle Soziale Sicherung
38124
Braunschweig
Postanschrift
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Postfach 33 09
38023 Braunschweig
Kontakt
Tel.:
0531 4708945
Fax:
0531 4708912
E-Mail-Adresse:
soziale.hilfen@braunschweig.de
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 09:00 - 12:30 Uhr für Erstantragsteller, sonst nach Terminvergabe
Telefonische Erreichbarkeit nur: Di. und Do. von 09:00 Uhr - 12:30 Uhr