Rundfunkbeitrag

Rundfunk, Fernsehen und Telefon stellen für viele ältere Menschen eine wichtige Informationsquelle und eine Verbindung zur Außenwelt dar. Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Anspruch auf die Befreiung haben Empfänger*innen von 

-Sozialhilfe

-Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

-Sozialgeld oder Bürgergeld

-Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

-Hilfe zur Pflege nach landesrechtlichen Vorschriften

-sowie Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes. 

Inhaber*innen eines Schwerbehindertenausweises mit „RF“ Merkzeichen zahlen eine ermäßigte Gebühr.

Die Zuständigkeit für Gebührenbefreiungen liegt direkt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln. Alle Anträge auf Befreiung müssen dort gestellt werden. Dem Antrag muss der jeweilige Bewilligungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis in beglaubigter Kopie beigefügt werden.

Wer hat Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung und welche Nachweise sind erforderlich.
Befreiungen vom Rundfunkbeitrag werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Voraussetzung ist, dass bestimmte Befreiungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Anträge und kostenfreie Beglaubigungen gibt es in diesen Dienststellen der Stadtverwaltung:

Erläuterungen und Hinweise