Landesblindengeld

Das Landesblindengeld ist als besondere Hilfe für Blinde vorgesehen. Es kann von allen als blind geltenden Personen, d. h. Vollblinde oder Vollblinden Gleichgestellten beantragt werden. Dazu ist ein Bescheid des Versorgungsamtes (Öffnet in einem neuen Tab) (Schillstraße 1, 38102 Braunschweig, Tel: 0531 7019-0) über die Feststellung des Merkzeichens "Bl" (Blind) notwendig. Muss dieses noch beantragt werden, sollte gleichzeitig ein Antrag auf Landesblindengeld gestellt werden.

Stadt Braunschweig

Abteilung Soziale Sicherung, Behindertenhilfe, Rechtsangelegenheit

Adresse

Naumburgstraße 25
Stelle Besondere Einzelfallhilfen
38124 Braunschweig

Postanschrift

Stadt Braunschweig
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Postfach 33 09
38023 Braunschweig

Kontakt

Tel.: 0531 4708945
Fax: 0531 4708912

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 09:00 - 12:30 Uhr für Erstantragsteller, sonst nach Terminvergabe

Erläuterungen und Hinweise