Carsharing

Beschilderung eines Carsharing-Stellplatzes

Der Grundsatz im Carsharing lautet „Autos fahren, ohne sie zu besitzen“. Dabei lassen sich Angebotsmodelle im Carsharing in zwei Kategorien unterteilen, dem stationsbasierten und dem stationsunabhängigen (free-floating) Carsharing. Im Gegensatz zum stationsunabhängigen Carsharing setzt das stationsbasierte Carsharing auf fest definierte Abhol- oder Rückgabestellen für das jeweils gebuchte Fahrzeug.

Die Verwendung von Carsharing-Fahrzeugen im Rahmen stationsunabhängiger oder stationsbasierter Angebotsmodelle fördert insbesondere die Verringerung klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs.

 

Carsharing-Stellplätze

Das Carsharing-Schild wird als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen „Parken“ verwendet, um Carsharing-Stellplätze zu kennzeichnen. Rechtsgrundlage ist die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Das unberechtigte Parken auf einem Carsharing-Stellplatz ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Im Stadtgebiet Braunschweig sind folgende Carsharing-Anbieter tätig:

Carsharing-Standort im Stadtgebiet Braunschweig (Stand Dezember 2021)

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Echtzeit-Informationen zu den Standorten und Carsharing-Fahrzeugen (z. B. Verfügbarkeit) nur auf den Seiten der Anbieter abgerufen werden können.

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