E-Tretrollersharing / E-Scootersharing
Elektrokleinstfahrzeuge, insbesondere E-Tretroller bzw. E-Scooter, können ein umweltschonender Baustein der Mobilität sein, den öffentlichen Verkehr als Zu- und Abbringer ergänzen oder dazu einladen, das Auto auf kurzen Wegen stehen zu lassen.
Elektrokleinstfahrzeuge verfügen über einen elektrischen Antriebsmotor und sind gemäß § 1 Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt die Verwendung von Elektrokleinstfahrzeugen auf öffentlichen Straßen in Deutschland. Regelungen zur Nutzung sind der Straßenverkehrsodrung (StVO) zu entnehmen.
Grundsätzlich ist der Betrieb eines Verleihsystems von Elektrotretrollern durch die Stadt nicht genehmigungspflichtig. Es gelten bundesweit die Regelungen der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge.
Wichtige Verhaltensregeln und Nutzungsbedingungen (auch für Nutzerinnen und Nutzer mit einem eigenem, privaten Fahrzeuge) finden Sie auf der Seite Elektrokleinstfahrzeuge.
Für eine rücksichtsvolle Integration der Fahrzeuge in das Braunschweiger Verkehrssystem hat die Stadt Braunschweig eine Qualitätsvereinbarung ausgearbeitet. Die Qualitätsvereinbarung ist von den Anbietern und der Stadt Braunschweig zu zeichnen.
Die Stadtverwaltung bittet alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, diese nach der Fahrt ordnungsgemäß abzustellen. Sie wird in Zukunft Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, wenn durch rücksichtlos geparkte E-Scooter andere Verkehrsteilnehmende gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Die Parkraumüberwachenden werden bei ihren Kontrollgängen auch auf E-Scooter achten.
Adressat einer Verwarnung ist nicht der Halter eines Fahrzeugs (also hier die Verleihfirma), sondern derjenige, der das Fahrzeug rücksichtslos abgestellt hat.
Aufbau der Geschäftsgebiete
- Zone A1 (grün): Mindestbediengebiet, Fahrzeugbeschränkung auf maximal 100 Fahrzeuge pro Anbieter
- Zone A2 (blau): Mindestbediengebiet
- Zone B (rot): Freiwilliges Bediengebiet, Bedienung obliegt dem Anbieter
- Zone C ( transparent): Restliches Stadtgebiet - Bedienung ist in Absprache mit der Stadtverwaltung möglich
Vektorielle Geodaten
Verstöße beim Anbieter melden
Die Nutzung des E-Tretroller im Sharing-Betrieb unterliegt den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Bei Fragen und Anregungen ist der Anbieter direkt zu kontaktieren. Kontaktdaten sind direkt auf dem E-Tretroller abgebildet sowie auf der jeweiligen Website zu finden.
Im Stadtgebiet Braunschweig sind folgende E-Tretrollersharing-Anbieter tätig:
Bolt - Bolt Technology OÜ
Kontakt
Tel.:
030 568373989
E-Mail-Adresse:
rentals-germany@bolt.eu
Website:
https://bolt.eu/de/report-scooter/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Lime - Neutron Holdings, Inc.
Kontakt
Tel.:
069 77044733
E-Mail-Adresse:
hilfe@li.me
Website:
https://www.li.me/de/startseite (Öffnet in einem neuen Tab)
Website:
https://help.li.me/hc/de/requests/new (Öffnet in einem neuen Tab)
TIER - Tier Mobility GmbH
Kontakt
Tel.:
030 56838651
E-Mail-Adresse:
support@tier.app
Website:
https://www.tier.app/de/ (Öffnet in einem neuen Tab)
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