E-Tretrollersharing / E-Scootersharing

Elektrokleinstfahrzeuge, insbesondere E-Tretroller bzw. E-Scooter, können ein umweltschonender Baustein der Mobilität sein, den öffentlichen Verkehr als Zu- und Abbringer ergänzen oder dazu einladen, das Auto auf kurzen Wegen stehen zu lassen.

Elektrokleinstfahrzeuge verfügen über einen elektrischen Antriebsmotor und sind gemäß § 1 Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt die Verwendung von Elektrokleinstfahrzeugen auf öffentlichen Straßen in Deutschland. Regelungen zur Nutzung sind der Straßenverkehrsodrung (StVO) zu entnehmen.

Grundsätzlich ist der Betrieb eines Verleihsystems von Elektrotretrollern durch die Stadt nicht genehmigungspflichtig. Es gelten bundesweit die Regelungen der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge.

Für eine rücksichtsvolle Integration der Fahrzeuge in das Braunschweiger Verkehrssystem hat die Stadt Braunschweig eine Qualitätsvereinbarung ausgearbeitet. Die Qualitätsvereinbarung ist von den Anbietern und der Stadt Braunschweig zu zeichnen.

Die Stadtverwaltung bittet alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, diese nach der Fahrt ordnungsgemäß abzustellen. Sie wird in Zukunft Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, wenn durch rücksichtlos geparkte E-Scooter andere Verkehrsteilnehmende gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Die Parkraumüberwachenden werden bei ihren Kontrollgängen auch auf E-Scooter achten.

Adressat einer Verwarnung ist nicht der Halter eines Fahrzeugs (also hier die Verleihfirma), sondern derjenige, der das Fahrzeug rücksichtslos abgestellt hat. 

Parkzonen (Stationen) und Free-Floating

E-Scooter können innerhalb des Geschäftsgebietes des jeweiligen Anbieters im sogenannten Free-Floating-Modell stationslos ausgeliehen und abgestellt werden. Die Fahrzeuge sind so zu parken, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden und ein Umkippen verhindert wird. Nähere Informationen zum korrekten Abstellen finden Sie auf der Seite Elektrokleinstfahrzeuge.

Besonderheit Innenstadt:

Die Einrichtung von festen Standorte für E-Scooter haben das Ziel, Behinderungen durch falsch abgestellte Fahrzeuge zu reduzieren und für ein geordnetes Stadtbild zu sorgen. Hierbei ist darauf zu achten, dass bei der Nutzung der Abstellflächen ein korrektes, wie verkehrssicheres Abstellen der Fahrzeug erforderlich ist.

In der Innenstadt (innerhalb der Okerumflut) wurde in Zusammenarbeit mit den E-Scootersharing-Anbietern ein stationsbasiertes System eingeführt, in welchem das Abstellen von E-Scootern nur in vorgegebenen Bereichen möglich ist. Die Flächen sind sowohl in den Apps der Anbieter, als auch im Straßenraum mit Schildern bzw. Markierungen gekennzeichnet. Eine Übersicht der Standorte finden Sie in der untenstehenden Übersichtskarte. Die Standorte sind gleichmäßig im Gebiet innerhalb der Okerumflut verteilt.

Weitere Parkzonen befinden sich zudem am Hauptbahnhof Braunschweig (Bahnhofsvorplatz).

E-Scooter Parkzonen in der Innenstadt (innerhalb der Okerumflut)


Verstöße beim Anbieter melden

Die Nutzung des E-Tretroller im Sharing-Betrieb unterliegt den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Bei Fragen und Anregungen ist der Anbieter direkt zu kontaktieren. Kontaktdaten sind direkt auf dem E-Tretroller abgebildet sowie auf der jeweiligen Website zu finden.

E-Tretrollersharing: Geschäftsgebiet und Parkverbotszonen der Stadt Braunschweig© Stadt Braunschweig

Aufbau der Geschäftsgebiete

  • Zone A1 (grün): Mindestbediengebiet, Fahrzeugbeschränkung auf maximal 100 Fahrzeuge pro Anbieter
  • Zone A2 (blau): Mindestbediengebiet
  • Zone B (rot): Freiwilliges Bediengebiet, Bedienung obliegt dem Anbieter
  • Zone C ( transparent): Restliches Stadtgebiet - Bedienung ist in Absprache mit der Stadtverwaltung möglich

  

Im Stadtgebiet Braunschweig sind folgende E-Tretrollersharing-Anbieter tätig:

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Bildnachweise

  • Stadt Braunschweig