Hausnummern

Straßennamen und Hausnummern (Lagebezeichnungen) sollen das einfache und gezielte Auffinden von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen im Stadtgebiet ermöglichen. Sie dienen der Orientierung und erfüllen eine Ordnungsfunktion.

Die Nummerierung soll immer dem jeweils örtlich angewandten System entsprechend logisch erfolgen, das heißt eine gerade und ungerade Nummerierung auf je einer Straßenseite beziehungsweise eine fortlaufende Nummerierung immer in aufsteigender bzw. abfallender Reihenfolge. Bei geschlossenen Reihen erfolgt die Unterteilung mit Buchstaben.

In Braunschweig gibt es mehr als 2.100 Straßennamen und rund 50.000 Hausnummern.

Hausnummern beantragen

Für die Vergabe einer Hausnummer ist die Stadt Braunschweig Abteilung Geoinformation zuständig. Dabei werden die meisten Hausnummern bei der Einreichung von Bauanträgen vergeben, bedürfen also keines besonderen Antrages. 

Bei fehlenden Hausnummern ist ein formloser Antrag auf Zuteilung einer Hausnummer zu stellen strassennamen-hausnummernbraunschweigde.

Eine Hausnummer kann auch von Amts wegen geändert werden. In diesem Fall findet vorab ein Anhörungsverfahren der betroffenen Grundstückseigentümer statt. 

Nicht jedes Gebäude oder Grundstück benötigt oder erhält eine Hausnummer. Hierüber entscheidet die Verwaltung.

In einigen Fällen ergeben sich aus einer bestehenden Hausnummerierung Probleme oder Auffindungsschwierigkeiten. In diesen Fällen können Sie eine Hausnummernänderung beantragen.

Hausnummernbeschilderung

Festgesetzte Hausnummern sind anzubringen, zu unterhalten und bedarfsbezogen zu erneuern. Hausnummernschilder müssen von der Straße gut sichtbar angebracht werden. Ist dieser Bereich von der Straße aus nicht erkennbar, so ist eine zusätzliche Hausnummer am Grundstückseingang oder an der privaten Zuwegung anzubringen. (§5 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig vom 14. Mai 2024) 

Verantwortlich dafür ist der Grundstückseigentümer.

Welche Kosten fallen an?

Die Festsetzung einer Hausnummer ist gebührenfrei. 

Die Kosten für Adressänderungen auf vorhandenen Personal- und Anwohnerparkausweisen sowie in Fahrzeugpapieren werden in Braunschweig von der Stadt übernommen. Ergänzend trägt die Stadt die Verfahrenskosten und die Kosten für die Fortführung diverser öffentlicher Register und gibt die Änderungen an diverse Behörden und Institutionen bekannt. 

Im privaten Umfeld ist die Information über die Adressänderung durch die betroffenen Anlieger selbst vorzunehmen. Eine Kostenerstattung dafür ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage

Die Bestimmung von Grundstücksbezeichnungen findet ihre rechtliche Grundlage in § 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) sowie § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Links zu Gesetzen:

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