Straßenbenennung
Erläuterungen zu Braunschweiger Straßennamen
Kurze Erläuterungen zu den Straßennamen der Stadt Braunschweig können im Straßennamenprojekt im Geoportal FRISBI abgerufen werden.
Die Informationen basieren auf der in der Abteilung Geoinformation geführten Straßennamendatenbank, deren Aufbau vor seit vielen Jahren begonnen wurde und seitdem im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten fortgeführt wird. Die Datenbank enthält die vollständige Liste aller aktuellen Braunschweiger Straßennamen. Es liegen jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht zu allen Straßennamen vollständige Informationen vor. So ist etwa bei sehr alten, historischen Straßennamen in der Regel kein genaues Benennungsdatum bekannt. Zu manchen Straßen sind nach aktuellem Kenntnisstand keine oder nur wenig aussagekräftige Akten in den Archiven vorhanden, sodass eine Recherche zum jeweiligen Straßennamen nur sehr eingeschränkt möglich ist.
Falls Nutzerinnen oder Nutzer ergänzende Informationen zu einzelnen Straßennamen beisteuern wollen, so ist dies jederzeit willkommen. Bitte nutzen Sie das Funktionspostfach strassennamen-hausnummernbraunschweigde oder schreiben Sie an die Stadt Braunschweig, Abteilung Geoinformation, Postfach 3309, 38023 Braunschweig.
Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen
Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen basiert auf den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Dementsprechend entscheidet der örtlich zuständige Stadtbezirksrat über die Benennung von ausschließlich in seinem Stadtbezirk liegenden Straßen, Wegen und Plätzen. Über die Benennung in den verbleibenden Fällen entscheidet der Rat der Stadt Braunschweig.
Die Abteilung Geoinformation nimmt die Benennungsvorschläge auf und bearbeitet sie federführend in Abstimmung mit dem Stadtbezirksrat, den Heimatpflegern, dem Kulturdezernat bei der Benennung nach Persönlichkeiten sowie sonstigen Beteiligten. Abschließend werden die abgestimmten Benennungsvorschläge dem zuständigen Beschlussgremium zur Entscheidung vorgelegt.
Benennungsgrundsätze
Inhaltliche Vorgaben für die Straßenbenennung bestehen kaum; die Auswahl des Straßennamens stellt eine Ermessensentscheidung der Gemeinde mit sehr weitem Ermessensrahmen dar. Es muss jedoch immer die eindeutige Orientierung im Stadtgebiet gewährleistet sein, um vor allem bei Notfällen Zeitverzögerungen durch Fehlleitung der Rettungskräfte zu verhindern. Es gibt deshalb einige Grundsätze für die Namensauswahl, u. a.:
• Die einmalige Verwendung des Straßennamens im Stadtgebiet
• Die Vermeidung ähnlich bzw. gleichklingender Straßennamen.
• Die Bildung von Themengruppen für zusammenhängende Straßen, Wege und Plätze zur Sicherung einer Vororientierung.
Bei Straßenbenennungen nach Persönlichkeiten sind zusätzlich u. a. folgende Grundsätze einzuhalten:
• Die Persönlichkeit muss mindestens ein Jahr verstorben sein.
• Die von der zu ehrenden Person erbrachten Leistungen und Verdienste müssen der Benennung angemessen sein.
• Bei Benennungen sollen verstärkt weibliche Persönlichkeiten berücksichtigt werden.
Straßenbenennungen sind auf Dauer angelegt. Für eine Umbenennungen muss eine von zwei zwingend erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sei:
• Die Ordnungs- bzw. Orientierungsfunktion nicht mehr erfüllt ist oder
• der bisherige Name wird als anstößig oder, z. B. aufgrund neuer historischer Bewertungen, nicht mehr zumutbar empfunden.
Die vollständigen Grundsätze zur Neu- und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Braunschweig können hier abgerufen werden: