Welche Maßnahmen kommen zur Lärmminderung in Frage?

Zur Lärmminderung können Maßnahmen der Stadt- und Verkehrsplanung, aber auch technische Maßnahmen in Frage kommen. Mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung aus dem Straßenverkehr sind:

… im Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung z.B.

  • geeignete Nutzungsmischung (Wohnen und Nahversorgung), die mit kurzen Wegen hilft, Verkehr zu vermeiden (Stadt der kurzen Wege)
  • Vermeidung von Lärm und Lärmbetroffenheiten bei Neuansiedlungen

… in der Verkehrsplanung z.B.

  • Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß, Rad)
  • Verknüpfung der Verkehrsarten durch Park+Ride, Bike+Ride
  • Dämpfung des Zielverkehrs in die Innenstädte durch Parkraummanagement
  • Mobilitätsmanagement/-konzepte
  • Räumliche Verlagerung von Kfz-Verkehren durch Bündelung auf geeigneten Straßen
  • Lkw-Führungskonzepte, Fahrverbote
  • Verstetigung des Verkehrs
  • Geschwindigkeitskonzepte
  • Straßenraumgestaltung

… im Bereich des Technischen Schallschutzes

  • Fahrbahnsanierung, Einsatz lärmarmer Fahrbahnbeläge
  • Aktiver Schallschutz mit Schallschutzwänden und -wällen
  • Passiver Schallschutz durch Schallschutzdämmung und –fenster

Nicht für alle Maßnahmen ist die Stadt Braunschweig zuständig. Zum Beispiel werden Lärmgrenzwerte für Reifen oder Motoren auf EU- und Bundesebene festgelegt. Und auch Maßnahmen zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Braunschweig.

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