Lärmbelastung

In den Städten ist die Geräuschbelastung seit langem eines der größten Umweltprobleme. Straßen-, Schienen- und Luftverkehr, Gewerbe und Industrie sowie Sport- und Freizeitaktivitäten, oder einfach die Nachbarn verursachen störenden Lärm. Hohe Lärmbelastung wird als Verminderung der Wohn- und Lebensqualität empfunden.

Ganz allgemein gilt das Verbot (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Öffnet in einem neuen Tab), §117), ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen bzw. vermeidbaren Ausmaß Lärm zu erregen, der die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen vermag. Dieses Verbot umzusetzen ist nicht leicht, denn die meisten Lärmquellen haben in der Regel einen "berechtigten Anlass", z. B. Nachbarschaftslärm. Es kommt also im Einzelfall darauf an, was zulässig ist und was vermeidbar wäre. Die zuständigen Behörden für den Beschwerdefall finden Sie unter den entsprechenden Lärmquellen.

Bitte beachten Sie hierzu auch die weiteren Stichworte Baulärm, Fluglärm, Ruhezeiten und Immissionsschutz.

Weiterführende Informationen zum Thema Lärm bieten das Umweltbundesamt und der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung e. V.

 

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