Bundes- und Landesjagdgesetze (BJagdG, NJagdG)

Jagdeinrichtung© Stadt Braunschweig

Bundesrecht

Das Bundesjagdgesetz (BJG) regelt das Jagdrecht in Deutschland. Das Gesetz enthält Vorschriften zur Jagdausübung und regelt wer, wann und wo jagen darf. Das Bundesjagdgesetz stellt überwiegend Rahmenbedingungen auf, während die Einzelheiten von den jeweiligen Länder in den entsprechenden Landesjagdgesetzen geregelt sind.

Pflichten und Fähigkeiten, die aus dem Jagdgesetz für Jäger*innen hervorgehen sind:

  • Wildhege
  • Bewahrung der Artenvielfalt und Lebensräume
  • Wildbestandregulierung zur Vermeidung von Wildschäden

Landesrecht

Basierend auf dem Bundesjagdgesetz sind für Niedersachsen Einzelheiten im Niedersächsichen Jagdgesetz (NJagdG) geregelt.


Rehwild in einem artenreichen Wildacker© Stadt Braunschweig

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Bildnachweise

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