Plangenehmigung "Regenrückhaltebecken Braunstraße Süd"

Die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH hat für den Bau eines naturnahen Regenrückhaltebeckens für das Baugebiet „Braunstraße Süd“ einen Antrag auf Plangenehmigung gemäß § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz gestellt.

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