Sie möchten mehr über Wahlen wissen?

Alle sollen sich gut über die Wahlen in Braunschweig informieren können.
Deshalb haben wir Informationen auch in Leichte Sprache übersetzt.

Wir trennen sehr lange Wörter.
Zum Beispiel: Wahl-Benachrichtigung.
Dann können alle den Text besser lesen.

Wir schreiben immer nur die männliche Form von Wörtern.
Dann kann man den Text leichter lesen.
Wir schreiben: der Wähler. 
Wir schreiben nicht: der Wähler und die Wählerin.
Wir meinen aber immer Frauen und Männer. 

A

B

E

K

L

M

O

R

S

U

Umzug

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Das müssen Sie machen,
wenn Sie umziehen:

Die Regeln für die Wahlen können sich ändern.
Sie müssen sich deshalb informieren:

  • Ob Sie noch wählen können.
  • Wo Sie jetzt wählen müssen.

1. Sie ziehen mehr als 3 Monate vor der Wahl um:

Sie werden in das Wähler-Verzeichnis von Ihrem neuen Wohnort eingetragen.
Das heißt:

  • Sie können in Ihrem neuen Wohnort wählen.

2. Sie ziehen 3 Monate vor der Wahl bis ungefähr 6 Wochen vor der Wahl um:

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Kommunal-Wahl:
Sie haben vorher nicht in Braunschweig gewohnt.
Und ziehen nach Braunschweig:

  • Sie dürfen nicht in Braunschweig wählen.

Sie ziehen innerhalb von Braunschweig um:

  • Sie dürfen den Rat der Stadt wählen.
  • Sie dürfen den Ober-Bürgermeister wählen.
  • Sie dürfen den Stadt-Bezirksrat nicht wählen.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Landtags-Wahl, Bundestags-Wahl, Europa-Wahl:

  • Sie dürfen wählen.
  • Sie wählen an Ihrem neuen Wohnort.

3. Sie ziehen in den letzten 6 Wochen vor der Wahl um:

42 Tage vor der Wahl wird das
Wähler-Verzeichnis erstellt.
Im Wähler-Verzeichnis stehen alle Personen,
die wählen dürfen.

Wenn das Wählerverzeichnis schon erstellt ist, gibt es besondere Regeln.

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Kommunal-Wahl:
Sie haben vorher nicht in Braunschweig gewohnt.
Und ziehen jetzt nach Braunschweig:

  • Sie dürfen den
    Rat der Stadt nicht wählen.
  • Sie dürfen den
    Stadt-Bezirksrat nicht
    wählen.
  • Sie dürfen den Ober-Bürgermeister nicht wählen

Sie ziehen innerhalb von Braunschweig um:

  • Sie dürfen den Rat der Stadt wählen.
  • Sie dürfen den Ober-Bürgermeister wählen.
    Sie wählen in dem Wahl-Bezirk,
    aus dem Sie wegziehen.

Sie ziehen aus Ihrem bisherigen Stadt-Bezirk weg:

  • Sie dürfen den Stadt-Bezirksrat nicht wählen.
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Landtags-Wahl, Bundestags-Wahl, Europa-Wahl:

  • Sie wählen dort,
    wo Sie vor dem Umzug
    gewohnt haben.

Ausnahme für
Bundestags-Wahl und Europa-Wahl:
Sie haben vorher nicht in Braunschweig gewohnt.
Sie ziehen nach Braunschweig:
Sie können bis zum 21. Tag vor der Wahl beantragen,
in Braunschweig zu wählen.

V

W

Z

Haben Sie noch Fragen?

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Schreiben Sie eine E-Mail.
Oder rufen Sie das Wahl-Amt an.

 

Die E-Mail-Adresse vom Wahl-Amt ist:

wahlenbraunschweigde

Die Telefon-Nummer vom Wahl-Amt ist:

0531 470 4114

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Bildnachweise

  • Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
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