Beisitzerinnen und Beisitzer

Beisitzerinnen und Beisitzer sind Mitglieder eines Wahlvorstandes oder eines Wahlausschusses. Die Tätigkeit in einem dieser beiden Wahlorgane wird als Ehrenamt ausgeübt.

In der Regel gibt es in jedem Wahlvorstand 4 Beisitzerinnen und Beisitzer. Während des Wahltages führen sie unter anderem folgende Aufgaben aus:

  • Kontrollieren der Wahlbenachrichtigungen bzw. Personalausweise,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Ordnen des Zutritts zum Wahlraum,
  • Beobachten des Zutritts zu den Wahlkabinen,
  • Sortieren der Stimmzettel und Zählen der Stimmen.

Im Wahlausschuss gibt es neben der Wahlleitung, die den Vorsitz hat, noch sechs weitere Wahlberechtigte als Beisitzerinnen und Beisitzer.

Erläuterungen und Hinweise