Stimmzettel

Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt.

Je nach Wahlart gibt es unterschiedliche Stimmzettel, die in gewissen Punkten den jeweiligen Gestaltungsvorgaben entsprechen müssen. Insbesondere die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln ist genau vorgegeben.

Zur Kommunalwahl

Bei Kommunalwahlen in Braunschweig gibt es unterschiedliche Stimmzettel:

  • für die Wahl zur Oberbürgermeisterin bzw. zum Oberbürgermeister grüne Stimmzettel
    (hier kann eine Stimme vergeben werden)
  • für die Wahl des Rates weiße Stimmzettel
    (hier können drei Stimmen vergeben werden)

  • für die Wahl des Stadtbezirksrates orangefarbene Stimmzettel
    (hier können drei Stimmen vergeben werden)

Auf den Stimmzetteln müssen alle Bewerberinnen und Bewerber mit Namen, Geburtsjahr und Beruf aufgeführt werden. Da es in Braunschweig acht Gemeindewahlbereiche für die Ratswahl und 12 Stadtbezirke gibt und in jedem dieser Bereiche unterschiedliche Bewerberinnen und Bewerber antreten, entstehen 20 verschiedene Stimmzettel.

Wer innerhalb von drei Monaten vor der Wahl innerhalb Braunschweigs von einem Stadtbezirk in einen anderen Stadtbezirk umzieht, hat keine Berechtigung, an der Stadtbezirksratswahl teilzunehmen und erhält daher nur Stimmzettel für die Wahl zum Rat der Stadt und, sofern sie gleichzeitig stattfindet, für die Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister.

Sofern eine Stichwahl um das Amt der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters erforderlich ist, erhalten die Wahlberechtigten einen Stimmzettel, auf dem sie auch nur eine Stimme vergeben können.

Zur Landtagswahl und zur Bundestagswahl

Der Stimmzettel für die Landtagswahl und die Bundestagswahl muss mindestens DIN A4 groß und einseitig bedruckt sein. Er enthält in der linken Spalte in schwarzer Schrift alle Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber mit Angaben zu Namen, Beruf und Anschrift sowie der Bezeichnung der Partei bzw. dem Zusatz "Einzelbewerberin" oder "Einzelbewerber".

In der rechten Spalte stehen in blauer Schrift alle zugelassenen Landeswahlvorschläge (bei der Bundestagswahl: Landeslisten) mit Parteibezeichnung und den Namen der ersten drei (Bundestagswahl: fünf) Kandidatinnen und Kandidaten.

Die zu einer Partei gehörenden Kreiswahlvorschläge befinden sich immer auf der gleichen Höhe wie die vorschlagende Partei. Innerhalb Niedersachsens ist die rechte Spalte in allen Wahlkreisen gleich, die linke Spalte unterscheidet sich dagegen.

Alle Wahlberechtigten haben bei beiden Wahlen jeweils zwei Stimmen, können also in jeder Spalte ein Kreuz machen.

Zur Europawahl

Für die Europawahl muss der Stimmzettel mindestens DIN A4 groß sein. Da es bei der Europawahl keine Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber gibt, hat der Stimmzettel im Gegensatz zu Landtags- und Bundestagswahlen nur eine Spalte.

Dort sind untereinander in schwarzer Schrift alle zur Wahl stehenden Listen der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen mit ihren zehn ersten Bewerberinnen und Bewerbern aufgeführt. Außerdem ist vermerkt, ob es sich um eine Landesliste oder um eine Bundesliste handelt. 

Erläuterungen und Hinweise