Kreiswahlvorschlag

Bei Bundestags- und Landtagswahlen können Personen (Bewerberinnen und Bewerber) als Direktkandidatinnen und Direktkandidaten in genau einem Wahlkreis antreten. Kandidatinnen und Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen (linke Seite des Stimmzettels) bekommen, sind gewählt und ziehen auf jeden Fall in das zu wählende Parlament ein.

Wahlkreiskandidatinnen und Wahlkreiskandidaten einer Partei können auch Listenkandidatinnen und Listenkandidaten derselben Partei sein (siehe auch: Landesliste, Landeswahlvorschlag). Eine Partei kann je Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen.

Kreiswahlvorschläge müssen bis zum 69. Tag vor der Wahl bei der Kreiswahlleitung eingereicht werden. Einige Parteien sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber müssen den Kreiswahlvorschlag von 200 (Landtagswahl 100) Wahlberechtigten des Wahlkreises durch Unterschrift unterstützen lassen.

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