Häusliche Krankenpflege bei kurzzeitigem Hilfebedarf

Akute Erkrankungen die im Alter auftreten, müssen nicht zwangsläufig permanente Pflegebedürftigkeit zur Folge haben. Wenn ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verhindert werden kann, kann der Arzt eine Verordnung über häusliche Krankenpflege ausstellen, um die Versorgung zu sichern. Für einen begrenzten Zeitraum übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine:

Ansprechpartner sind die Krankenkassen bzw. der Hausarzt/Hausärztin:

Erläuterungen und Hinweise