Pflegeversicherung - Welche Leistungen bekomme ich?

Betreuungs- und Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige, die ambulant gepflegt werden, erhalten einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131,00 € monatlich. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er kann zur Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege, einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege oder von Leistungen ambulanter Pflegedienste oder anderer zugelassener Dienstleister verwendet werden. 
Hinweis: Ungenutzte Leistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombileistungen) können (bis zu 40 %) in Entlastungsleistungen umgewandelt werden. 


Anbieter für Betreuungs- und Entlastungleistungen 
finden Sie über den AOK-Pflegenavigator/ Unterstützungsangebote in der Nähe oder www.pflegelotsen.de.

Leistungen bei häuslicher Pflege

Pflegesachleistung
Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung. Die Versorgung wird in diesen Fällen in der Regel durch Pflegekräfte ambulanter Pflegedienste erbracht. Der Anspruch auf Pflegesachleistung umfasst je Kalendermonat:

  • Pflegegrad 2:    796 €
  • Pflegegrad 3:  1.497 €
  • Pflegegrad 4:  1.859 € 
  • Pflegegrad 5:  2.299 € 

Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
Anstelle der Pflegesachleistung können Pflegebedürftige auch ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der/die Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise, z. B. durch eine Versorgung durch Angehörige, Freunde, Nachbarn etc., selbst sicherstellt. Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:

  • Pflegegrad 2:   347 €
  • Pflegegrad 3:   599 €
  • Pflegegrad 4:   800 € 
  • Pflegegrad 5:   990 € 

Kombinationsleistung
Auch die Kombination von Pflege durch einen ambulanten Dienst und Auszahlung von Pflegegeld ist möglich. Sollten Sie die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes nur zum Teil in Anspruch nehmen, zahlt die Pflegekasse ein anteiliges Pflegegeld  aus.

Leistungen bei Tagespflege

Tagespflege ist eine Form der teilstationären Pflege. Das heißt, die Pflege findet hauptsächlich zuhause statt. Die 
Person verbringt aber einen Teil der Zeit in einer Einrichtung. Sie dient vor allem der Entlastung von Pflegenden 
und kann eine wichtige Hilfe sein, um Beruf und häusliche Pflege miteinander zu vereinbaren.
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten. Es gilt hierbei: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld steht Ihnen zur Verfügung.

Pflegegrad 2:   721 €
Pflegegrad 3:   1.357 €
Pflegegrad 4:   1.685 € 
Pflegegrad 5:   2.085 €

Die Leistung der Pflegeversicherung umfasst auch die Kosten für die Beförderung zur Einrichtung und zurück. Hier werden nicht nur angemessene Aktivitäten und attraktive Beschäftigungen angeboten, es wird auch der soziale Austausch zwischen den Teilnehmenden gefördert. Die Betreuungskonzepte sind individuell und müssen erfragt werden. In der Regel werden Mahlzeiten, pflegerische Unterstützung, Gruppenaktivitäten aber auch Möglichkeiten zur Einzelbeschäftigung angeboten.
Nachtpflege wird derzeit in Braunschweig nicht angeboten.

Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539,00 € zur Verfügung, den die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. Dies gilt für die Pflegegrade 2 bis 5.

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Diese so genannte Verhinderungspflege. Sie kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte oder ehrenamtlich Pflegende tage- oder stundenweise (bis 8 Stunden täglich) erfolgen. Für die Kurzzeitpflege, zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, in Krisensituationen oder zur Regeneration pflegender Angehöriger, besteht der Anspruch, seine pflegebedürftigen Zugehörigen für eine begrenzte Zeit in einer vollstationären Einrichtung unterzubringen. 
 

Wohnungsumfeld verbessernde Maßnahmen

Aufgrund einer Pflegebedürftigkeit ist es oft notwendig, die Wohnung oder das Haus umzubauen, damit überhaupt gepflegt werden oder sich möglichst selbstständig in der Wohnung bewegen kann. Für solche Verbesserungen des Wohnumfelds kann die Pflegeversicherung ab dem Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro auszahlen. Und zwar immer dann, wenn andere Träger nicht vorrangig dazu verpflichtet sind, etwa die Unfallversicherung. Den Zuschuss gibt es für die eigene Wohnung, das eigene Haus oder aber für den Haushalt, in dem der pflegebedürftige Mensch lebt. 

Der Umbau muss außerdem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Er macht die häusliche Pflege überhaupt erst möglich oder erleichtert sie erheblich.
  • Er vermeidet eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person.
  • Er trägt dazu bei, dass der Pflegebedürftige weniger auf Pflegekräfte angewiesen ist, also selbstständiger leben kann.

Leistungen bei stationärer Pflege (Pflegeheim)

Ist ein Umzug in ein Altenheim unumgänglich, kann ein Antrag auf Kostenübernahme für vollstationäre Pflege bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Voraussetzung dafür ist die festgestellte Notwendigkeit der Heimbetreuung. Die Leistungen für die vollstationäre Pflege betragen derzeit:

  • Pflegegrad 2:    805 €
  • Pflegegrad 3:  1.319 €
  • Pflegegrad 4:  1.855 €
  • Pflegegrad 5:  2.096 €

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten) müssen die Pflegebedürftigen selbst übernehmen.

Reicht der Betrag, der von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt wird, nicht zur Deckung der Kosten im ambulanten oder stationären Bereich aus, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Einzelfallhilfe weitere finanzielle Unterstützung durch den Träger der Sozialhilfe zu erhalten, sofern sozialhilferechtliche Bedingungen erfüllt sind und von der Pflegekasse mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind.

Ansprechpartner für die Leistungen sind:

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