Bauturbo

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, der sogenannte „Bauturbo“, ist am 30.10.2025 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, mit erleichterten planungsrechtlichen Bedingungen für Wohnbauvorhaben die Wohnraumschaffung zu stärken.

Für Wohnraumvorhaben kann damit in bestimmten Fällen von den Regelungen des Baugesetzbuches abgewichen werden. Bestimmte Erleichterungen des Bauturbos bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Gemeinde.

Entsprechend der Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände hat der Rat der Stadt Braunschweig in einem Grundsatzbeschluss die Kriterien für die Anwendung des Bauturbos in Braunschweig bestimmt und die Zuständigkeit für die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung im Sinne von § 36a BauGB festgelegt.

Die Beschlüsse des Rates und die Kriterienliste sind hier einsehbar:

Rechte Spalte (Hautnavigation, Suche etc.)