Parks und Grünanlagen

Eine überraschend grüne Stadt

Die Beraunschweiger Okerumflut© Stadt Braunschweig, Abteilung Geoinformation

Ein Blick aus der Vogelperspektive auf den Stadtplan Braunschweigs offenbart eine städtebauliche Besonderheit: Der - historische - Stadtkern wird vom Okerumflutgraben umgeben. Ihn flankieren zahlreiche Grünanlagen und Parks wie Löbbekes Insel, der Löwenwall, der Theater- und der Museumspark oder auch der Bürgerpark. Außerhalb der Umflut treffen wir auf den Prinz-Albrecht-Park – im Volksmund kurz Prinzenpark genannt –, den Westpark oder auch Viewegs Garten, um einige zu nennen. Sie alle sind grüne Oasen in einem überwiegend urban geprägten Lebensraum und leisten einen großen Beitrag zur Lebensqualität. Sie laden zum Spazierengehen, Radfahren und Laufen oder einfach zum Verweilen und Abschalten ein.

Eine missverstandene Einladung

Bedauerlich ist, dass diese Einladung oft nicht entsprechend gewürdigt wird. Gerade nach den Wochenenden oder Feiertagen muten die Anlagen vielerorts wie eine Müllhalde an. In Zahlen ausgedrückt: Jährlich fallen hier mehr als 500 Tonnen Müll an; doch nur ein kleiner Teil davon landet in den beinahe 3.000 Abfallbehältern. Der weit größere Teil muss aufwendig gesammelt werden. Die Kosten belaufen sich jedes Jahr auf über 1 Mio. €. Geld, das die Stadt gerade in Zeiten knapper Finanzen sehr gerne in andere Bereiche investieren würde. Nutzen Sie daher bitte die zahlreichen Abfallbehälter für den Restmülls. Sollten sie einmal überfüllt sein, nehmen Sie Ihren Abfall mit nach Hause. Glas, Papier, Getränkedosen und Kartons sowie Kunststoffabfälle gehören ohnehin in einen Wertstoffcontainer.

Grillen ist erlaubt, aber...

Müll soweit das Auge reicht© Stadt Braunschweig

Das Grillen in Park- und Grünanlagen ist übrigens erlaubt. Achten Sie jedoch darauf, dass andere nicht belästigt werden und verwenden Sie ausschließlich geeignete transportable Grilleinrichtungen. Bitte denken Sie auch an den Brandschutz, löschen Sie die Kohlereste, bevor Sie sie in den Abfallbehältern geben.

Bei einem Graslandfeuerindex (Öffnet in einem neuen Tab) ab Gefahrenstufe 4 ist das Grillen aufgrund der möglichen Brandgefahr untersagt.

Und wenn ein Lagerfeuer unter dem Sternenhimmel auch noch so stimmungsvoll ist: Offene Feuer oder Grillstellen auf dem Boden sind nicht gestattet, weil sie die Flächen beschädigen und bei trockenem Wetter die Brandgefahr erhöhen.

Das Abbrechen von Ästen und Zweigen in Grün- und Parkanlagen ist zudem strikt untersagt und führt zu Schadenersatzforderungen und Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung. Bitte haben Sie Verständnis für dieses konsequente Vorgehen, denn ein Ast oder ein junger Baum sind in wenigen Sekunden unwiederbringlich zerstört. Ein Ersatz ist jedoch erst nach einigen Jahren gewachsen.

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Bildnachweise

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