Die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Mit Hilfe der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis sollen zwei Ziele verfolgt werden. Zum einen soll die Genauigkeit der aus dem Melderegister übermittelten Daten überprüft werden, zum anderen sollen durch die Stichprobe Informationen gewonnen werden, die nicht in vorhandenen Registern enthalten sind. In Braunschweig werden insgesamt knapp 7 % der Bevölkerung in die Haushaltebefragung einbezogen (ca. 16.500 Personen). Ihre Anschriften wurden mit Hilfe eines Zufallsverfahrens durch das Statistische Bundesamt ausgewählt. Sogenanntes "Ziel 1" des Zensus 2022 ist die Ermittlung der Einwohnerzahl (Existenzfeststellung) der an der Stichprobenanschrift wohnenden Personen. Alle dort lebenden Personen werden gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Darin geht es neben Alter und Geschlecht vor allem um Angaben zu Familienstand, Staatsangehörigkeit, Bildung und Berufstätigkeit (sogenanntes "Ziel 2").

Die persönliche Befragung wird von sogenannten Erhebungsbeauftragten durchgeführt. Diese kündigen sich für die Befragung schriftlich an. Am Befragungstermin weisen sie sich aus und helfen auf Wunsch auch beim Ausfüllen des Fragebogens. Die Auskunftserteilung erfolgt gemäß § 23 ZensG 2022 grundsätzlich elektronisch, in dem ein Online-Fragebogen ausgefüllt wird (Prinzip "online first"). Besteht für die Stichprobenhaushalte keine Möglichkeit der Online-Teilnahme, kann der Fragebogen aber auch handschriftlich ausgefüllt und anschließend per Post an die Erhebungsstelle zurückgeschickt werden. Die für die Onlineteilnahme erforderlichen Informationen und Zugangsdaten händigen die Erhebungsbeauftragten aus.

Die Koordinierung sowie die Durchführung der Haushaltebefragung und der Erhebung in Sonderbereichen in der Stadt Braunschweig hat das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) der Örtlichen Erhebungsstelle für den Zensus 2022 der Stadt Braunschweig übertragen.

© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2021

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