Die Gebäude- und Wohnungszählung

Die Gebäude- und Wohnungszählung wird als Vollerhebung durchgeführt, da in Deutschland keine flächendeckenden Register über den aktuellen Gebäude- und Wohnungsbestand existieren. Im Rahmen dieser Vollerhebung werden bundesweit alle Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer von den jeweils zuständigen Statistischen Landesämtern angeschrieben und um das Ausfüllen eines Fragebogens gebeten. 

Auch für die Gebäude- und Wohnungszählung ist der 15. Mai 2022 Stichtag. In Braunschweig werden somit ab Anfang Mai 2022 über 40.000 Gebäude- und Wohnungseigentümer Post vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) bekommen. Bei dieser Erhebung geht es nicht nur um die Ermittlung der Anzahl der Gebäude und Wohnungen, sondern auch um deren Baujahr, Größe und Ausstattung, z. B. hinsichtlich der Heizungsart oder der sanitären Anlagen.

Bei Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung in Niedersachsen wenden Sie sich bitte direkt an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) oder folgen Sie unten aufgeführtem Link, um die Pressemitteilung Nr. 111 vom 12.10.2021 des LSN einzusehen.

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