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Unterlagen

Für die Beantragung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Visumantrag
  • gültiger Nationalpass des Antragstellers
  • aktuelles Passfoto
  • Personalausweis/Pass bzw. bei anerkannten Flüchtlingen Reiseausweis des Ehegatten/Elternteils

Zusätzlich beim Familiennachzug zu ausländischen Staatsangehörigen:

  • Mietbescheinigung und Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl
  • aktuelle Einkommensnachweise

Benötigte Personenstandsurkunden:

  • Geburtsurkunden der Kinder im Original oder als Abschrift (ggf. mit Legalisationsvermerk) mit beglaubigten deutschen Übersetzungen (falls keine internationalen Urkunden)
  • Heiratsurkunde im Original oder als Abschrift (ggf. mit Legalisationsvermerk) mit beglaubigter deutscher Übersetzung (falls keine internationale Urkunde)
  • ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • falls erforderlich Scheidungsurteil, ggf. mit Sorgerechtsentscheidung und beglaubigter deutscher Übersetzung

Hinweis

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Welche Unterlagen im Einzelfall noch vorzulegen sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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