Für den Familiennachzug zu Deutschen und zu Asylberechtigten gelten abweichende Regelungen. Dieser ist in erleichterter Form möglich. So können z. B. Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nachziehen.
... Abteilung Bürgerangelegenheiten Ausländerangelegenheiten Familiennachzug Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen und Asylberechtigten
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