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Voraussetzungen

Eine Niederlassungserlaubnis wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Im Allgemeinen

  • 5 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis
  • Vorliegen einer Arbeitsgenehmigung
  • deutsche Sprachkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
  • ausreichender Wohnraum
  • ausreichendes Einkommen
  • mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Ersatzleistung

Ehegatten Deutscher

  • 3 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis
  • Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft
  • deutsche Sprachkenntnisse
  • ausreichendes Einkommen

In Deutschland geborene oder aus dem Ausland nachgezogene minderjährige Kinder

  • Vollendung des 16. Lebensjahres und 5 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis oder
  • volljährig und 5 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln

Anerkannte Flüchtlinge

  • 3 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis
  • Fortbestand der Anerkennung

Hinweis

Für hochqualifizierte Ausländer, die zur Erwerbstätigkeit hier einreisen und Selbstständige gelten abweichende Regelungen, die unter dem Punkt Arbeitsaufenthalte näher ausgeführt sind.

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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