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Gesetzliche Grundlagen

Gesetzestexte zur Gleichstellungsarbeit in Kommunen

 

Gleichstellungsbeauftragte werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben eingesetzt.

Ihre Aufgaben und die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit sind gesetzlich verankert.

 

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

Hier finden Sie das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz vom 17.12.2010, maßgeblich für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist der §9 zur Verwirklichung der Gleichberechtigung. 

Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz

  • Hier finden Sie das Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG), gültig vom 01.01.2011.
  • Hier finden Sie auf den Seiten des Landes Niedersachsen Informationen zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) und zur Politischen Gleichstellungsarbeit in Kommunen.
  • Das AGG

    Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14. August 2006
    (Dieser Gesetzestext beinhaltet alle vier folgenden Artikel)

    Artikel 1: Das neue Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung (AGG)
    Artikel 2: Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (SoldGG)
    Artikel 3: Änderungen in anderen Gesetzen
    Artikel 4: Inkrafttreten, Außerkrafttreten

    Weitere Gesetzestexte im Wortlaut:

    Das Grundgesetz Art.3 Abs.2:

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    Die Niedersächsische Verfassung Art.3, Abs.2, Satz 3:

    "Die Achtung der Grundrechte, insbesondere der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise." 

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    Impressum

    Stadt Braunschweig
    Platz der Deutschen Einheit 1
    38100 Braunschweig
    Telefon: +49 5 31 4 70-1
    E-Mail: stadt@braunschweig.de
    Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

    Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
    Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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