Garten der Sternenkinder / Gedenkstätte für Fehl- und Totgeburten

Der Umgang mit fehlgeborenen Kindern – das sind während der Schwangerschaft verstorbene Kinder mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm, die damit nicht unter die Bestattungspflicht fallen - ist leider noch immer ein Tabuthema. Nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz müssen Fehl- und Totgeburten unter 500 Gramm nicht bestattet werden. Durch die Bestattung wird das fehlgeborene Kind jedoch als Mensch anerkannt und nicht als Klinikabfall entsorgt.

Mit dem  Garten der Sternenkinder möchte die Friedhofsverwaltung verwaisten Eltern fehl- oder totgeborener Kinder die Möglichkeit eines speziellen Ortes der Trauer und des Abschiednehmens geben. Die bisherige Gedenkstätte für Fehl- und Totgeburten ist erweitert und in den Garten der Sternenkinder integriert worden.

Beisetzungstermin im Garten der Sternenkinder

Gedenkstein Garten der Sternenkinder© Foto: Fachbereich Stadtgrün

Die Bestattung wird als Sammelbestattung an zwei Terminen im Jahr (im März und September) durchgeführt, an denen die betroffenen Eltern teilnehmen können.

Die Termine sind jeweils am ersten Samstag im März sowie am ersten Samstag im September  ab 12 Uhr.

Es findet eine ökumenische Trauerfeier in der Hauptkapelle des Evangelischen Hauptfriedhofs (Helmstedter Straße 38) statt. Die Trauerfeier wird von der Seelsorgerin Martina Nowak-Rohlfing vom Klinikum Braunschweig und der Pfarrerin Frau Elke Rathert von der Ev.- Luth. Diakonissenstation Marienstift gestaltet. Nach der Trauerfeier erfolgt der gemeinsame Gang zum Sternengarten um die Kinder zu bestatten. Eingeladen sind neben den Eltern alle, die sich den Eltern und ihren verstorbenen Kindern verbunden fühlen.

Zur Beachtung:

Auf Grund der Pandemielage gelten die festgelegten Regeln auf Grundlage der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona – Virus und die der Stadt Braunschweig in den jeweiligen gültigen Fassungen.

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