Mobilität der Zukunft
88 Einzelmaßnahmen in 11 Handlungsfeldern bilden das umsetzungsorientierte Handlungskonzept.
88 Einzelmaßnahmen in 11 Handlungsfeldern umfasst der Mobilitätsentwicklungsplan 2035+. Nach den europäischen Vorgaben sollen alle Verkehrsarten gleichermaßen entwickelt werden - vom Fußverkehr, den Radverkehr über den ruhenden und fließenden Kfz-Verkehr bis hin zur kombinierten Nutzung mehrerer Verkehrsmittel.
Die Handlungsfelder und ihre Maßnahmen bilden das Zielszenario das bis 2035 und darüber hinaus Wirklichkeit werden soll. Wichtig ist, dass die Handlungsfelder und Einzelmaßnahmen nicht isoliert sondern als umfassendes Handlungskonzept verstanden werden. Jedes Handlungsfeld spricht für sich, doch nur im Zusammenspiel können die Mobilitätsziele erreicht werden. Der MEP ist ein Plan, der auf Integration setzt: der Verkehrsmittel nicht trennt sondern verbindet. Der auf Sicherheit ebenso achtet wie auf Klimaschutz, auf Effizienz ebenso wie auf Lebensqualität.
Hier werden die Maßnahmen der jeweiligen Handlungsfelder leicht verständlich beschrieben.
Fußverkehr
Ziel der Maßnahmen ist die Herstellung eines konfliktfreien Fußverkehrs. Das geht Hand in Hand mit der Schaffung sicherer und barrierefreier Querungsmöglichkeiten vor allem in Stadtteilzentren, der Erhöhung der Durchlässigkeit für den Fußverkehr im Bereich von Barrieren wie großen Straßen, oder der fußläufigen Erreichbarkeit von Versorgungsbereichen in den außerhalb liegenden Ortsteilen. Auch in historisch geprägten Stadtteilen soll barrierefreie Bewegung möglich sein.
1 Qualitätsstandards für den Fußverkehr
Für das stadtweite Fußwegenetz werden Qualitätsstandards basierend auf technischen Regelwerken entwickelt, die Aspekte wie Barrierefreiheit und Querungen umfassen. Diese Standards werden anschließend in die Infrastruktur umgesetzt oder nachgerüstet.
2 Programm zur Umsetzung der Barrierefreiheit
Ein Programm zur flächendeckenden Umsetzung der Barrierefreiheit wird erarbeitet, das Barrieren im Bestand identifiziert und beseitigt. Ziel ist die konsequente barrierefreie Gestaltung von Knotenpunkten, Strecken und Plätzen.
3 Programm für Grün in Straßenräumen aufsetzen
Zur Förderung von Grünflächen und Resilienz im Stadtgebiet werden bepflanzte Mittelinseln, Dachbegrünungen und Nachbarschaftsgrünflächen geprüft und umgesetzt. Dabei wird zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden auf die Wahrung der Sichtbeziehungen in Kreuzungsbereichen geachtet.
4 Verbesserung der Aufenthaltsqualität
Ziel ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum durch Orte zum Ausruhen, Verweilen und Spielen. Hierfür werden Maßnahmen wie der Ausbau des Seitenraums, die Einrichtung von Bänken, breiteren Wegen und Spielgeräten umgesetzt.
5 Schaffung fußgängerfreundlicher Kreuzungen und Querungen
Fußgängerfreundliche Kreuzungen und Querungen werden durch lokale Fußverkehrskonzepte geplant, die Bedarfe identifizieren und Maßnahmen wie freie Sichtachsen und regelmäßige Fußgängerüberwege umfassen. Zudem wird an wichtigen Knotenpunkten der Einsatz von "Rundum-Grün"-Phasen geprüft.
6 Förderprojekt für den Fußverkehr auf Stadtteilebene
Das Programm „Gut gehen lassen“ wird alle zwei Jahre auf ein weiteres Quartier ausgeweitet, beginnend mit Wenden und Rautheim. Zusätzlich führt die Stadt regelmäßige Fußverkehrs-Checks durch und prüft Fördermöglichkeiten, bevor geeignete Maßnahmen auf Stadtteilebene umgesetzt werden.
7 Aufwertung von Fußgängerzonen
Bestehende Fußgängerzonen werden gezielt aufgewertet, um den Aufenthalt und Einkauf zu fördern. Bei Bedarf erfolgt eine Erweiterung der Zonen, um die Belebung weiter zu stärken.
8 Eliminierung von sozialen Angsträumen
Ein gezieltes Programm soll soziale Angsträume wie schlecht beleuchtete Bereiche und wenig frequentierte Wege beseitigen. Wo eine Vermeidung nicht möglich ist, werden Gestaltungskonzepte mit Farbe und Licht zur Verbesserung der Sicherheit eingesetzt.
9 Anforderungs-Grün für Kfz
An stark frequentierten Fußgängerrouten wird die Ampelsteuerung so angepasst, dass Fußgänger standardmäßig Grün haben, während Kfz über Induktionsschleifen die Grünphase anfordern. Zudem werden smarte Ampelkonzepte geprüft. Erste Pilotprojekte sind an Orten wie Schulen denkbar.
Radverkehr
Mit dem Ratsbeschluss „Braunschweigs Weg für einen besseren Radverkehr“ hat sich die Stadt bereits das Ziel gesetzt, die positive Entwicklung in der Radverkehrsnutzung weiter zu fördern und in Zukunft das Rad als Fortbewegungsmittel zu stärken. Konkretisiert wird das Fördervorhaben mit dem von der Politik beschlossenen Ziel- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“. Zur Erreichung der Ziele wurden verschiedene Maßnahmen entwickelt. Im Rahmen des Ziels 3 „Radwege sicherer und komfortabler machen“ wurde der „Braunschweiger Standard“ definiert, der Maße und Qualitätsstandards für neu zu errichtende Radinfrastruktur vorsieht. Der Braunschweiger Standard definiert darüber hinaus Qualitätskriterien für Velorouten.
1 Gesamtplanung und Ausbau eines Radverkehrsnetzes
Die Stadt setzt auf ein durchdachtes Radverkehrsnetz: Ein strategisches Hauptnetz verbindet alle Stadtteile, während ein hochwertiges radial verlaufendes Netz direkte Wege in die Innenstadt schafft. Ergänzt wird dies durch eine straßenbegleitende Radinfrastruktur, die das Gesamtkonzept abrundet.
2 Umgestaltung von Innenstadtstraßen
Auf der Grundlage des strategischen Hauptnetzes für den Radverkehr werden bis 2035 für geeignete Strecken diverse Planungen für die Optimierung des Fuß- und Radverkehrs zur Umsetzung erstellt und erste Bürgerbeteiligungen durchgeführt.
3 Evaluation von Radverkehrsprojekten
Größere Radverkehrsprojekte werden systematisch evaluiert – von Velorouten bis hin zu Fahrradabstellanlagen. Bürgerfeedback und Verkehrszählungen liefern die Basis, um den Erfolg messbar zu machen und Planungen gezielt anzupassen
4 Verbesserung der Radverkehrsführungen in Knotenpunkten
Knotenpunkte werden bis 2035 fahrradfreundlich umgestaltet – mindestens zehn davon sind bereits in Planung. Grundlage sind die örtlichen Gegebenheiten, der Braunschweiger Standard, Sicherheitsstandards und das strategische Hauptnetz, wobei auf Radfahrstreifen in Mittellage möglichst verzichtet wird.
5 Qualitätsstandards im Radverkehr
Der „Braunschweiger Standard“ setzt klare Maßstäbe für neue Radwege und Fahrradstraßen – und wird konsequent angewendet. Eine Netzanalyse liefert die Basis, um bestehende Routen zu optimieren und zentrale Radverkehrsachsen gezielt auszubauen.
6 Bau der geplanten Radschnellwege
In Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen und dem Regionalverband wird für den Bau der drei geplanten Radschnellwege (BS-WF/SZ-Thiede, BS-WOB, BS-Vechelde) ein verbindlicher Zeitplan erarbeitet und die Korridore für die überregionale Radschnellverbindungen konkretisiert.
7 Ausbau von Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum
Eine Bedarfsanalyse soll den Ausbau öffentlicher Fahrradabstellanlagen gezielt steuern – von Stadtteilzentren bis zu ÖPNV-Haltestellen. Besondere Aufmerksamkeit gilt überdachten Stellplätzen an Endhaltestellen sowie neuen Flächen für Lastenräder und Anhänger.
8 Anschlüsse an das regionale Radverkehrsnetz
Das Braunschweiger Radverkehrsnetz wird nahtlos mit regionalen Routen verknüpft, um eine durchgehende Erreichbarkeit umliegender Städte und Gemeinden zu gewährleisten. Dafür ist ein enger Austausch mit den Nachbarkommunen entscheidend.
9 Abbau von Hindernissen im Radverkehrsnetz
Größere Radverkehrsprojekte werden systematisch evaluiert – von Velorouten bis hin zu Fahrradabstellanlagen. Bürgerfeedback und Verkehrszählungen liefern die Basis, um den Erfolg messbar zu machen und Planungen gezielt anzupassen.
10 Qualitätssicherung für Radwege
Mängel an Radwegen – von Fahrkomfort bis Sicherheit – werden kontinuierlich erfasst und prioritär behoben. Gefahrenstellen verschwinden zügig, weitere Defizite sollen innerhalb von sechs Monaten im Rahmen des Budgets beseitigt werden.
11 Umbau von Radwegen zu Velorouten
Durch die priorisierten Velorouten können auch längere Alltagswege problemlos und zügig zurückgelegt werden. Sie sind durchgängig, sicher und folgen der Planung aus dem strategischen Hauptnetz.
12 Neubau von Fahrradparkhäusern mit Bewirtschaftungssystem
Die Stadt prüft den Bedarf an überdachten Fahrradabstellanlagen und plant mindestens eine in der Innenstadt sowie ein Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof. Ein neuer Standard soll moderne Serviceangebote wie Schließfächer, Reparaturstationen und digitalen 24/7-Zugang sichern.
13 Ausbau geschützte Radfahrstreifen (Protected Bike Lanes)
Entsprechend des Prüfergebnisses, werden an den identifizierten (Haupt-)Straßen geschützte Radfahrstreifen gebaut.
14 Engagement für Verkehrssicherheit im Radverkehr
Mit Plakaten und digitalen Kampagnen informiert die Stadt regelmäßig über neue Regelungen und wirbt für mehr Rücksicht im Radverkehr. Schulen, Jugendhäuser und Kitas sollen verstärkt einbezogen werden, um das Bewusstsein für ein respektvolles Miteinander zu schärfen.
15 Automatisierte Ampeln für den Radverkehr
Ampeln (Lichtsignalanlagen) sollen Radfahrende künftig automatisch erkennen und ohne separate Anforderung freischalten. Bis 2035 wird geprüft, welche Knotenpunkte umgerüstet werden können, und die nötige Infrastruktur wird schrittweise installiert.
16 Optimierung der Ampel-Schaltungen
Ampeln für Fuß- und Radverkehr sollen getrennt geschaltet, freie Rechtsabbiegemöglichkeiten für Radfahrende geprüft und baulich umgesetzt werden. Zudem wird bis 2035 untersucht, wo grüne Pfeile und eine optimierte grüne Welle den Verkehrsfluss verbessern können.
17 Direkte Erreichbarkeit der Innenstadt
Zeitlich begrenzt befahrbar und ganztägig über den City Ring erreichbar. Die Innenstadt ist zukünftig noch besser mit dem Fahrrad zu erreichen.
18 Ausbau der Beleuchtung von Radwegen
Beleuchtungslücken im Radwegenetz werden systematisch erfasst und schrittweise geschlossen, mit Priorität auf das strategische Hauptnetz. Zudem wird geprüft, ob intelligente Beleuchtung mit Bewegungssensoren in unbewohnten Gebieten eingesetzt werden kann.
19 Verbesserung bei Radwegreinigung und Winterdienst
Eine kontinuierliche Anpassung der Straßenreinigung und des Winterdienstes auf Radverkehrsanlagen erfolgen innerorts und außerorts in hoher Qualität entsprechend der Festlegungen des strategischen Hauptnetzes.
20 Verbesserung der Radverkehrsführung an Baustellen
An Baustellen wird der Radverkehr intensiv berücksichtigt und nur im Ausnahmefall, sofern nicht anders möglich, werden dem Radverkehr sichere und zumutbare Umleitungen angeboten.
Öffentlicher Verkehr
Damit noch mehr Menschen den Öffentlichen Verkehr nutzen können, ist die Erreichbarkeit und Bedienungshäufigkeit der Haltestellen von Bedeutung. Einige Lücken der Attraktivität zeigt die Bestandsanalyse: das Angebot in Abendstunden und in manchen Ortslagen kann verdichtet werden. Handlungsbedarf besteht für eine sinnvollere Verbesserung des Tarifsystems sowie attraktiver und günstiger Angebote, der Anpassung der Infrastruktur an einen zeitgemäßen ÖPNV, die Beschleunigung des ÖPNV sowie einem generellen attraktiveren Regionalverkehr auf Schiene und Bus.
1 Einsatz für den Regionalverkehr auf Schiene und Bus
Durch eine einheitliche Taktung im Regionalbusverkehr und durch eine Taktverdichtung zu Hauptverkehrszeiten sowie durch eine Abstimmung der Stadt- und Regionalverkehre wird der Regionalverkehr attraktiver gestaltet.
2 Anpassung der Infrastruktur an zeitgemäßen ÖPNV
Ein neues ÖPNV-Konzept soll Gestaltungsmöglichkeiten für Straßenräume und Knotenpunkte, die vom ÖPNV betroffen sind, festlegen. Dabei wird das Projekt „2,65 m Wagenkastenbreite“ berücksichtigt, bevor das Konzept bedarfsorientiert umgesetzt wird.
3 Vorhaben zur Beschleunigung des ÖPNV umsetzen
Der ÖPNV wird durch Maßnahmen wie Busspuren, Busschleusen und die Priorisierung an Knotenpunkten beschleunigt, um die Reisezeiten zu verkürzen. Lichtsignalanlagen werden möglichst so gesteuert, dass insbesondere die Stadtbahn Vorrang erhält, während gleichzeitig die Freigabezeiten für den restlichen Verkehr optimiert werden.
4 Prüfung und Bau zusätzlicher Bahnhaltepunkte (SPNV)
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in Geschäftslagen stärken die Innenstadt und Stadtteilzentren, indem sie die Sicherheit des Fußverkehrs erhöhen. Gleichzeitig werden Lieferzonen eingerichtet und die Einführung von Kurzzeitparkplätzen geprüft, um die Erreichbarkeit zu verbessern.
5 Verknüpfung zwischen Bahn- und Buslinien
Die BSVG optimiert weiterhin die Abstimmung des Busnetzes auf den Schienenverkehr, um kurze Wartezeiten und eine sichere Anschlussverbindung zu gewährleisten. Änderungen im Bahnfahrplan werden regelmäßig überprüft, und die Erreichbarkeit der Anschlüsse wird digital angezeigt und online verfügbar gemacht.
6 Verbesserung des Tarifsystems
Die BSVG prüft Verbesserungen im Braunschweiger Tarifsystem auf Basis des Deutschlandtickets, wie etwa die Einführung eines Mobilitäts-Tickets und die Vereinfachung der Bezahlung über eine App. Gemeinsam mit der Stadt setzt sie sich beim Verkehrsverbund und der Politik für diese Neuerungen und die nötige finanzielle Unterstützung ein
7 Barrierefreiheit im ÖPNV forcieren
Der barrierefreie Ausbau des ÖPNV, insbesondere der Bushaltestellen, wird konsequent vorangetrieben, um den Zugang für alle zu verbessern. Dabei wird der zusätzliche Zeitaufwand für Einstiegshilfen und Ausstiege in die Fahrzeitkalkulation einbezogen.
8 Ausbau von On-Demand-Verkehren
Gemeinsam mit der BSVG wird die Einführung eines On-Demand-Systems geprüft, das eine flexible Buchung von ÖPNV-Angeboten per App oder Telefon ermöglicht. Das System soll vor allem äußere Stadtteile besser verbinden und den bestehenden ÖPNV durch flexible, bedarfsorientierte Verkehre ergänzen
9 Smartes Ticketing (Check-In, Check-Out)
Die BSVG wird bei der Einführung von Smartem Ticketing unterstützt, um die Nutzung des ÖPNV durch Ein- und Auschecken zu analysieren und am Ende des Tages das günstigste Ticket abzurechnen. Mit der FAIRTIQ-App im VRB wurde bereits ein wichtiger Schritt in Richtung eines smarten Ticketingsystems gemacht.
10 Prüfung der Einführung von Expressbuslinien
Die BSVG führt bedarfsorientiert neue Expressbuslinien ein, um die Reisezeiten im ÖPNV zu verkürzen. Auf ausgewählten Strecken werden Expressbusse auch Autobahnen nutzen, um schneller ans Ziel zu gelangen.
11 Prüfung einer Taktverdichtung im Stadtverkehr
Die BSVG prüft eine Taktverdichtung im Stadtverkehr während der Hauptverkehrszeit auf den Hauptlinien auf einen 10- oder 7,5-Minuten-Takt. Ergänzungslinien sollen einen Takt von 15 bis 20 Minuten erhalten.
Fließender Kfz-Verkehr
Mit 47 Prozent an allen Wegen legen die Menschen in Braunschweig die meisten Wege mit dem Auto zurück. Das Straßennetz besteht aus Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landes- und Kreisstraßen sowie städtischen Straßen. Die Bestandsanalyse zeigt, dass einige Straßenzüge zum Großteil für die Hauptverkehrszeiten ausgelegt sind und daher für den restlichen Tag teilweiseüberdimensioniert
wirken. Mit den Maßnahmen soll ein strategisches Hauptnetz für den Kfz-Verkehr umgesetzt werden, eine Verkehrsberuhigung auf Nebenstraßen erreicht werden, Durchgangsverkehr durch veränderte Verkehrsführungen verlagert werden und Strecken zur Innenstadtumfahrung umgestaltet werden.
1 Verkehrsberuhigung auf Nebenstraßen
In ausgewählten Nebenstraßen wird der Verkehr beruhigt, während auf dem restlichen Straßennetz die bestehenden Geschwindigkeiten aus Erreichbarkeits- und Bündelungsgründen beibehalten werden. Die Spielräume der StVO werden genutzt, um diese Maßnahmen umzusetzen.
2 Umsetzung eines Hauptnetzes für den Kfz-Verkehr
Im Mobilitätsentwicklungsplan für Braunschweig wurde ein Hauptnetz für den Kfz-Verkehr mit strategischen Achsen entwickelt, die eine Bündelungsfunktion im Straßennetz übernehmen. Priorisierte Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsflüsse werden schnell umgesetzt, weitere folgen anschließend.
3 Verkehrliche Beruhigung von Ortsdurchfahrten
Zur Beruhigung von Ortsdurchfahrten werden Maßnahmen wie Fahrbahnverschwenkungen und Reduzierungen der Fahrbahnbreite
umgesetzt. Diese fördern die Belebung der Seitenräume, während die Durchlässigkeit für den Kfz-Verkehr erhalten bleibt.
4 Verkehrsberuhigende Maßnahmen in Geschäftslagen
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in Geschäftslagen stärken die Innenstadt und Stadtteilzentren, indem sie die Sicherheit des Fußverkehrs erhöhen. Gleichzeitig werden Lieferzonen eingerichtet und die Einführung von Kurzzeitparkplätzen geprüft, um die
Erreichbarkeit zu verbessern.
5 Veränderte Verkehrsführung im weiteren Straßennetz
Das Kfz-Netz wird überprüft und bedarfsgerecht angepasst, etwa durch geänderte Verkehrsführungen auf ausgewählten Abschnitten. Dabei fließen Erkenntnisse aus dem strategischen Hauptnetz in die Umgestaltung mit ein.
6 Prüfung und ggf. Umbau des City-Rings
Der Umbau des City-Rings wird geprüft, um mehr Platz für ÖPNV, Radverkehr und Fußverkehr zu schaffen, während die Haupterschließungsfunktion für den MIV erhalten bleibt.
Ruhender Kfz-Verkehr
Der ruhende Verkehr bezeichnet das Abstellen von Autos, ob im öffentlichen Straßenraum oder dem Parken in Tiefgaragen und Parkhäusern. Die Koordination ist eine wichtige kommunale Stellschraube der Verkehrsentwicklung. Bis jetzt hat Braunschweig kein gesamtstädtisches Parkraummanagementkonzept. Zentral sind demnach die Umsetzung eines Parkraummanagements, die Planung von
Quartiersgaragen in Neubaugebieten, das Nachrüsten in Bestandsquartieren.
1 Erarbeitung einer städtischen Stellplatzsatzung
Die Novellierung der NBauO schränkt kommunale Stellplatzanforderungen für Wohnen stark ein, weshalb die Sinnhaftigkeit von
Stellplatznachweisen in anderen Nutzungsbereichen geprüft wird. Zudem werden Mobilitätskonzepte entwickelt, um dem steigenden Parkdruck im öffentlichen Raum effektiv zu begegnen.
2 Planung von Quartiersgaragen
Mit der Etablierung von Quartiersgaragen werden Stellplätze und Ladeinfrastruktur von Straßenflächen in Neubaugebieten in gut erreichbare, geordnete Bereiche verlagert. Ein entsprechendes Konzept wird erarbeitet, um Betrieb und Flächenbedarf festzulegen.
3 Umsetzung eines konsequenten Parkraummanagement
Ein gesamtstädtisches Parkraummanagementkonzept wird entwickelt, das die Nutzung öffentlicher Stellplätze regelt. Es umfasst Regelungen für Kurz- und Langzeitparken, Anwohnerparken, Wirtschaftsverkehre sowie weitere Nutzungsarten.
4 Parkraum-Bedarfsprüfung
Im Rahmen der Aufwertung von Parkflächen wird der Bedarf für MIV, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Grünanlagen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Aufenthaltsqualität geprüft. Soweit möglich, sollen diese Bedarfe in Parkhäusern und Tiefgaragen gedeckt werden.
5 Digitale Parkraumüberwachung
Sobald rechtliche Bedingungen es ermöglichen, wird der Parkraum durch digitale Überwachung effizient kontrolliert und eine kontinuierliche Auslastungsermittlung etabliert. Dies soll Parksuchverkehre und Falschparken reduzieren, während die erhobenen Daten in ein Parkraummanagementsystem integriert werden.
6 Smartes Parkleitsystem
Ein stadtweites, smartes Parkleitsystem wird entwickelt, um Parksuchverkehre durch frühzeitige Steuerung zu minimieren. Echtzeitdaten sind digital abrufbar und ermöglichen eine Online-Navigation, ergänzt durch dynamische Textbausteine auf
digitalen Schildern in Sondersituationen.
Alternative Antriebe
Konventionelle Treibstoffe erzeugen viele Emissionen, die zu lokalen Umfeld- und Umweltbelastungen führen. Das Handlungsfeld Alternative Antriebe umfasst deshalb Maßnahmen, die eine lokal emissionsfreie Mobilität fördern. In den Maßnahmen geht es es beispielsweise um mehr Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im öffentlichen Raum. Dieser erfolgt im Sinne des Konzessionsvertrages mit der KOM|DIA und wird von der Stadt Braunschweig darüber hinaus fokussiert. Neben der nötigen Ladeinfrastruktur soll der Anteil von E-Autos bei Sharing Angeboten erhöht werden sowie stadteigene Fahrzeugflott en elektrifiziert werden
1 Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum
Die öffentliche Ladeinfrastruktur wird bedarfsgerecht ausgebaut, wobei auch halböffentliche Räume geprüft werden. Es soll auch eine Erweiterung in Parkhäusern und Tiefgaragen geben.
2 Elektrifizierung von dienstlichen Fahrzeugflotten
Braunschweig rüstet ihre Fuhrparks schrittweise auf Elektromobilität um und fördert auch Sharing-Anbieter bei der Elektrifizierung.
3 Ausbau der Alternativen Antriebe der Busflotte
Bei Neuanschaffungen von Bussen wird geprüft , wie diese mit alternativen Antrieben ausgestattet werden können, damit 100 Prozent der Busflotte bis 2035 mit alternativen Antrieben verkehrt. Auch für die Regionalbusflotte wird die Investition in
alternative Antriebe angeregt.
4 Auf- und Ausbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur in Parkhäusern und Tiefgaragen
Die Verwaltung will Parkhäuser und Tiefgaragen im Stadtgebiet für (halb-) öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ertüchtigen. Geplant ist ein Mix aus Schnellladern und normalen Ladepunkten, um die Elektromobiltät zu fördern.
5 Förderung von Carsharing-Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur
Im öffentlichen Raum werden Stellflächen für Carsharing-Fahrzeuge prioritär für Elektroautos genehmigt. Dabei wird die notwendige Ladeinfrastruktur berücksichtigt und entsprechende Strukturen zur Unterstützung des Prozesses geschaffen.
Wirtschaftsverkehr
Der Transport von Gütern und Waren, aber auch die Mobilität von Personen im Kontext ihrer Arbeit - das ist der Wirtschaftsverkehr. Mit dem Hafen und dem Hauptgüterbahnhof sowie weiteren Standorten von Gewerbe und Industrie im Stadtgebiet, spielt der Wirtschaftsverkehr im Braunschweiger Mobilitätsentwicklungsplan eine große Rolle. Als zentrale Handlungsbedarfe werden die Schaffung von innovativer und stadtverträglicher City-Logistik gesehen
1 Umsetzung Logistik- und Mobilitätsstudie
Die Logistik- und Mobilitätsstudie zeigt Möglichkeiten auf, die Letzte-Meile-Verkehre in Braunschweigs Innenstadt zu beeinflussen. Die Umsetzung der Studienerkenntnisse erfolgt aufgrund der Umwelt- und Stadtentwicklungsrelevanz.
2 Prüfung Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene
In Zusammenarbeit mit der Braunschweiger Hafenbetriebsgesellschaft wird die Verlagerung von Lkw-Fahrten auf alternative Verkehrsträger wie die Hafenbahn geprüft. Gleichzeitig wird die Erweiterung der Schieneninfrastruktur geprüft, um Gewerbegebiete besser anzubinden.
3 Entwicklung und Umsetzung eines LKW-Leitsystems
Für den Großraum- und Schwerlastverkehr werden Vorrangrouten festgelegt, um die Erreichbarkeit von Gewerbegebieten zu sichern. Bei Bedarf werden Durchfahrtverbote in sensiblen Bereichen eingeführt und eine gezielte Wegweisung für beide Verkehrsträger eingerichtet.
4 Aufbau eines effizienten Lieferzonenmanagement
Ein digitales und effizientes Lieferzonenmanagement soll das Parken in problematischen Bereichen wie auf Geh- und Radwegen verhindern. Dafür wird ein flächendeckendes Netz von Lieferzonen geschaffen und in das Parkraummanagement integriert.
5 Planung und Einsatz von Klein-Verteilerzentren
Im Rahmen der Logistik- und Mobilitätsstudie wird ein Gesamtkonzept für möglichst dienstleisterübergreifende Klein-Verteilzentren aufgestellt und umgesetzt. Mikro-Depots sollen emissionsarme Fahrzeuge und die umweltfreundliche Belieferung von Innenstadt und Wohngebieten ermöglichen.
6 Errichtung von Paketautomaten in Wohngebieten
Die Einrichtung dienstleisterübergreifender Paketautomaten in Wohngebieten und entlang alltäglicher Wege soll die Lieferung von Alltagswaren vereinfachen. Die Automaten, ausgestattet mit Funktionen wie Kühlfächern und barrierefreier Nutzung, werden gezielt beworben, um eine breite Akzeptanz zu erreichen.
7 Stadtweite Kontrolle des Lieferzonenmanagements
Die Einhaltung des Lieferzonenmanagements wird in der gesamten Stadt kontrolliert. Zur Verbesserung der Durchfahrtsbeschränkung in der Fußgängerzone wird der gezielte Einsatz versenkbarer Poller geprüft, unter Berücksichtigung der Anforderungen der Rettungsdienste.
Verkehrssicherheit
Zur Straßenraumgestaltung gehört auch die Verkehrssicherheit. Deshalb wird insbesondere angestrebt, das Unfallrisiko für Zufußgehende und Radfahrende zu minimieren. Auch sensible Gruppen wie Seniorinnen und Senioren sowie Kinder sollen stärker in den Fokus genommen werden. Stellen, an denen es besonders oft zu Unfällen kommt, sollen durch Verkehrsplanung sicherer gemacht werden.
1 Abbau von Nutzungskonflikten
Konflikte zwischen Verkehrsnutzenden werden analysiert und schrittweise verringert, indem auf Basis von Bestandsaufnahmen und Unfallanalysen geeignete Infrastrukturmaßnahmen geprüft werden. Besonders im Bereich von Stadtbahngleisen wird der Radverkehr verbessert und die Trennung von Fuß- und Radverkehr soll für mehr Sicherheit sorgen.
2 Abbau von Nutzungskonflikten mit dem ruhenden Kfz-Verkehr
Der ruhende Verkehr wird insbesondere im Innenstadtbereich optimiert, bei gleichbleibendem Parkraumangebot. Schwerpunkte sind das Freihalten von Sichtachsen, verstärkte Parkraumüberwachung und konsequente Ahndung von Gehwegparken, wobei
eine Restgehwegbreite von mindestens 1,80 m sichergestellt wird.
3 Ausweitung der kommunalen (Geschwindigkeits-) Überwachung
Die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung wird verstärkt, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsregeln zu sichern. Neben stationären Messgeräten kommen auch Dialogdisplays vor sensiblen Einrichtungen zum Einsatz.
Inter- und Multimodalität
Im Handlungsfeld Inter- und Multimodalität werden Maßnahmen zusammengefasst, die der Förderung der Nutzungen von verschiedenen Verkehrsmitteln dienen. Die Verknüpfung von verschiedenen Verkehrsmitteln wurde in den vergangenen Jahren in Braunschweig und der Region ausgebaut und alternative Fortbewegungsmittel, z. B. durch die kontinuierliche Ausweitung von Sharing-Angeboten, gefördert. Gerade in peripher gelegenen Stadtteilen, welche bislang nicht im Bediengebiet von Sharing-Angeboten liegen, sollten weitere Angebote geschaffen werden.
1 Aufwertung und Ausbau des Park+Ride-Angebotes
Der Ausbau von Park+Ride-Standorten wird durch ein Park+Ride Konzept vorangetrieben. Für eine optimale Verknüpfung zum ÖPNV steht die Zusammenarbeit mit der BSVG im Fokus. Besonders effektiv ist dieser Ausbau in Kombination mit der Einführung von Expressbuslinien im Rahmen der Maßnahme 10 aus dem Handlungsfeld Öffentlicher Verkehr.
2 Ausbau und Ergänzung des Netzes von Bike+Ride-Anlagen
Das Bike+Ride-Netz wird mit Unterstützung der BSVG an Bahnhöfen, Bus- und Bahnhaltestellen systematisch erweitert. Es braucht eine enge Abstimmung bei der Planung von Mobilitätsstationen für die Bereitstellung von grundlegenden und hochwertigen, abschließbaren Anlagen an wichtigen Umsteigepunkten
3 Ausweitung des stadtweiten Bikesharing-Systems
Das stationäre Bikesharing-System wird flächendeckend erweitert, insbesondere in bisher unversorgte Randgebiete. Zudem werden Leihoptionen für Lastenräder und Pedelecs sowie Kooperationen mit Ankermietern schrittweise ausgebaut
4 Förderung des Ausbaus des Carsharing-Angebotes
Die stationären Carsharing-Angebote sollen insbesondere in peripher gelegene Stadtteile ausgeweitet werden, die bisher nicht bedient werden. Bei der Planung von Mobilitätsstationen wird Carsharing integriert, und eine Kooperation mit Ankermietern wird geprüft.
5 Konzepterstellung und Umsetzung von Mobilitätsstationen
Ein Konzept für Mobilitätsstationen wird unter Berücksichtigung der Vorarbeit des Regionalverbandes erstellt und schrittweise umgesetzt. An zentralen Standorten werden Mobilitätsangebote gebündelt und durch digitale Informationssysteme sichtbar
gemacht, um den Umstieg zwischen Verkehrsmitteln zu erleichtern.
6 Bündelung aller Mobilitätsangebote in ein Buchungssystem
Die Verwaltung fördert die Entwicklung einer Buchungsplattform für alle städtischen und regionalen Mobilitätsangebote. Diese Plattform erleichtert die digitale Buchung und den intermodalen Wechsel zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln, wie z.B. ÖPNV, Bikesharing und MIV.
Mobilitätsmanagement
Mobilität besteht oft aus einzelnen Entscheidungen. Im Bereich Mobilitätsmanagement sollen einfache Maßnahmen helfen, für bewusste Entscheidungen bei der Wahl des Verkehrsmittels zu sensibilisieren. Das kann durch Informationen, gezielte Prozesssteuerung und Beteiligung der Bürger:innen passieren. Die Änderungen von Gesetzen und die Veränderung finanzieller Rahmenbedingungen kann ebenso Einfluss haben. Ziel ist es, die vorhandene Infrastruktur effizienter zu nutzen. Besonders wichtig ist dabei ein zentrales Management, das die gesamte Mobilitätsentwicklung steuert.
1 Organisation der Schulmobilität
In Zusammenarbeit mit Schulen und Kitas werden Maßnahmen ergriffen, um die "Elterntaxi-Problematik" zu
entschärfen, etwa durch temporäre Straßensperrungen und die Einrichtung von Elternhaltestellen. Die bestehenden Schulwegpläne werden als Grundlage genutzt. Auch die Verkehrserziehung ist ein Baustein der Schulmobilität.
2 Einrichten eines vorhabenbezogenen Arbeitskreises
Der Mobilitätsentwicklungsplan ist auf das Jahr 2035 und darüber hinaus ausgerichtet, wobei ein vorhabenbezogener Arbeitskreis aus Verwaltung, Politik und Verbänden die Umsetzung begleitet. Dieser Arbeitskreis trifft sich mindestens einmal jährlich zur Rückkopplung und dient auf Anfrage der Kontrolle und Evaluation des Fortschritts.
3 Mobilitätsberatung und -angebote für Bürger:innen
Telefonische Beratungen und Beratungsangebote in Kundenzentren der BSVG helfen neu Hinzugezogenen, nachhaltige Mobilitätsroutinen zu entwickeln. Dazu gehören unter anderem persönliche Mobilitätsberatung, Mobilitätspakete wie BSVG-Gutscheine und Hinweise zum Bewohnerparken.
4 Beratung zum betrieblichen Mobilitätsmanagement
Unternehmen erhalten Beratungen zur Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements. Neben Fahrradförderungen wie Duschen, Fahrradleasing und sicheren Abstellmöglichkeiten wird das Angebot aktiv beworben und nach einem Jahr auf Nachfrage hin angepasst.
5 Ausweitung des veranstaltungsbezogenen Mobilitätsmanagement
Ein veranstaltungsbezogenes Mobilitätsmanagement entwickelt standortgerechte Mobilitätskonzepte, etwa für Fahrradabstellanlagen, und fördert die Nutzung von Kombi-Tickets wie P+R-Tickets im ÖV. Veranstaltenden werden Beratungsmöglichkeiten geboten.
6 Schaffung eines interaktiven Stadtplans
Ein interaktiver Stadtplan im SmartCity-Dashboard verknüpft städtische und regionale Mobilitätsangebote, um intermodale Wegeketten über Stadtgrenzen zu erleichtern. Echtzeitdaten zu Verkehr, Parkhausauslastung und ÖPNV-Verspätungen optimieren die Parkraumauslastung.
Stadt- und Siedlungsentwicklung
Zur Stärkung der öffentlichen Räume sollen in Braunschweig demnach kurze Wege und öffentliche Räume für Menschen geschaffen werden. Das Konzept der 15-Minuten-Stadt, in der alle Wege des Alltags innerhalb von 15 Minuten erreicht werden können, dient
dafür als Vorbild. Damit die Umsetzung erfolgen kann, müssen Vertreter:innen der Stadtund Verkehrsplanung Hand in Hand arbeiten. Damit wird die Nahmobilität gestärkt und Stadt- und Verkehrsplanung zusammengedacht.
1 Orientierung am Leitbild der 15-Minuten-Stadt
Die Stadtentwicklung orientiert sich am Leitbild der 15-Minuten-Stadt, mit Fokus auf kurze Wege, Innenentwicklung und Stärkung der Nahmobilität. Geplant werden gemischte urbane Gebiete, multifunktionale Quartiershubs und eine enge Anbindung an den ÖPNV, insbesondere entlang von Schienenverkehrsachsen.
2 Neuaufteilung und Umgestaltung von Verkehrsräumen
Im Rahmen der Flächengerechtigkeit wird die Straßenraumaufteilung neu geplant, wobei alle Verkehrsteilnehmer:innen, Barrierefreiheit und Klimaanpassung berücksichtigt werden. Dabei werden Anforderungen des ruhenden Verkehrs, der Wirtschaftsverkehre sowie grüner Strukturen in die städtebauliche Gestaltung der Straßen und Plätze integriert.
3 Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung in den Fokus setzen
Die Stadt- und Verkehrsplanung wird eng miteinander verknüpft, um die Ziele des Klimaschutzkonzeptes zu realisieren und nachhaltige Mobilität zu fördern. Dabei wird bereits in der Planung von Neubau- und Nachverdichtungsgebieten auf eine frühzeitige Anbindung des Umweltverbunds und die Integration von Mobilitätsstationen geachtet.
4 Nachhaltige Verkehrsplanung für Gewerbegebiete
Neue Gewerbegebiete werden vertikal geplant, um Flächen effizienter zu nutzen und die Versiegelung zu reduzieren. Kfz-Stellflächen können beispielsweise auch durch Parkpaletten oder in Parkhäusern entstehen. Gleichzeitig soll eine gute Anbindung an den ÖPNV und Radinfrastruktur sichergestellt werden.
5 Ausbau von PV über Verkehrsflächen
Der Ausbau von PV-Anlagen auf Verkehrsflächen und Parkplätzen wird gefördert, um nachhaltig Strom zu gewinnen. Dieser kann unter anderem zur Versorgung von Elektrofahrzeugen an Mobilitätsstationen, P+R-Plätzen und anderen Verkehr