Baulasten, Teilungen nach Wohnungseigentumsgesetz
Baulasten
Das Baulastenverzeichnis wird hier geführt und kann von Berechtigten eingesehen werden.
Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig und kann daher nur auf schriftliche Anfrage hin erteilt werden. Der Antrag kann per Post, per E-Mail oder persönlich in der Beratungsstelle während der Öffnungszeiten gestellt werden.
In dringenden Fällen bieten wir Ihnen an, bei der persönlichen, schriftlichen Antragstellung während der Öffnungszeiten in der Beratungsstelle vorab eine mündliche Auskunft zu erhalten.
Ansprechpartner: Frau Bendler, Tel.: (0531) 4 70-21 61
Öffentlich rechtliche Verpflichtungserklärungen in Form von Baulasten können Sie hier beantragen und sich dazu als Antragsteller oder Baulastgebender beraten lassen.
Ansprechpartner: Herr Hadamke, Tel.: (0531) 4 70-26 53
Detaillierte Informationen zu Baulasten finden Sie in der Bürger-Info (Öffnet in einem neuen Tab). Dort finden Sie ebenfalls die entsprechenden Antragsformulare.
Teilungen nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Um Wohnungs- und Teileigentum bilden zu können, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wir können Sie hierzu beraten und bearbeiten Ihre Anträge.
Ansprechpartner: Frau Bendler, Tel.: (0531) 4 70-21 61
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung einfach und komfortabel online zu stellen und im elektronischen Verfahren abzuwickeln. Nähere Informationen dazu erhalten Sie über den Link Abgeschlossenheitsbescheinigung in 5 Schritten.
Detaillierte Informationen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung finden Sie in der Bürger-Info (Öffnet in einem neuen Tab). Dort finden Sie ebenfalls die entsprechenden Antragsformulare.