Abweichung-/ Ausnahme-/ Befreiungsantrag nach § 66 NBauO - erforderliche Unterlagen
Die Aufzählung soll Ihnen zur Orientierung dienen und erhebt verständlicherweise nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitergehende Unterlagen können im Laufe der Prüfung Ihrer Unterlagen noch erforderlich werden.
Folgende Unterlagen/Bauvorlagen sind grundsätzlich einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (Öffnet in einem neuen Tab) (Angabe Entwurfsverfasser/ Entwurfsverfasserin nicht zwingend erforderlich) - im Feld "Bezeichnung der Baumaßnahme" ist insbesondere bei Errichtung eines Vorhabens eine kurze Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zur Größe (Länge/Breite/Höhe) erforderlich -
bzw. Verlängerungsantrag (Öffnet in einem neuen Tab) sowie die Erklärung für die Teilnahme am digitalen Bauantragsverfahren (Öffnet in einem neuen Tab) - Auszug aus der aktuellen Liegenschaftskarte (Öffnet in einem neuen Tab) (max. 1 Jahr alt) mit Eintragung und Vermaßung der geplanten Baumaßnahme
aktueller Auszug aus dem Bebauungsplan (Öffnet in einem neuen Tab)
oder Eintragung der Festsetzungen des Bebauungsplanes im Lageplan bzw. Angabe ob Innen- oder Außenbereich (§ 34 oder § 35 BauGB)
(nicht erforderlich, wenn Abweichung/Befreiung den Brandschutz betrifft)