Mitteilung nach § 62 NBauO (Wohnhaus und Gewerbe)
Folgende Unterlagen/ Bauvorlagen sind grundsätzlich 1-fach einzureichen: (Ausdruckversion als PDF-Datei siehe unten)
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Öffnet in einem neuen Tab)
- einfacher Lageplan (§ 7 (3) BauVorlVO)
mit dokumentenechter Eintragung und Vermaßung der geplanten Baumaßnahme - aktueller Auszug aus dem Bebauungsplan (Öffnet in einem neuen Tab)(im Original)
oder Eintragung der Festsetzungen des Bebauungsplanes im Lageplan bzw. Angabe ob Innen- oder Außenbereich (§ 34 oder § 35 BauGB) - Baubeschreibung
- Angaben zur Gebäudeklasse (Öffnet in einem neuen Tab)
- Berechnung der bebauten Fläche und des umbauten Raumes (DIN 277)
- Berechnung des Rohbauwertes oder des Herstellungswertes
- Berechnung der Nutzflächen (bei Gewerbe)
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ = Grundflächenzahl, GFZ = Geschossflächenzahl)
- Berechnung und zeichnerischer Nachweis der notwendigen Einstellplätze
- Betriebsbeschreibung (Öffnet in einem neuen Tab) (bei Gewerbe)
- Standsicherheitsnachweis (bei Gewerbe über 200 m2 Grundfläche)
- Berechnung und Nachweis der Vollgeschosse (§ 2 (7) NBauO), sofern ein Bebauungsplan mit der Festsetzung über die maximal zulässigen Vollgeschosse vorliegt.
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung, sofern ein Bebauungsplan mit der Festsetzung über das Maß der baulichen Nutzung vorliegt. (GRZ- Grundflächenzahl, GFZ- Geschoßflächenzahl)
- Berechnung und zeichnerischer Nachweis des Kinderspielplatzes (ab 6 Wohneinheiten)
- ausgefüllter Erhebungsbogen für Baustatistik (Öffnet in einem neuen Tab) (Baugenehmigungen)
Bauzeichnungen
(mit Darstellung der baulichen Änderungen: neue Bauteile = rot, wegfallende Bauteile = gelb, vorhandene Bauteile = schwarz)
- Grundrisse
- Schnitte (vom Gesamtgebäude, mit Darstellung der vorhandenen und künftigen Geländeoberfläche)
- Ansichten
Bitte denken Sie bei allen Bauvorlagen an die Unterschrift:
- des Entwurfsverfassers/der Entwurfsverfasserin